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Tarifeinigung: Dienstradleasing für kommunale Angestellte

Tarifeinigung: Dienstradleasing nun auch für kommunale Angestellte möglich

Tarifeinigung: Dienstradleasing für kommunale Angestellte

Als Folge der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst können nun auch kommunale Angestellte Dienstfahrräder per Gehaltsumwandlung beziehen. Insgesamt 1,5 Millionen Beschäftigte sind dazu berechtigt.
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Als Folge der aktuellen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst können nun auch Angestellte der Kommunen Fahrräder im Zuge eines Dienstradleasing beziehen. Darauf haben sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften am 25.10.2020 geeinigt. Von dieser Neuregelung können insgesamt 1,5 Millionen Beschäftigte profitieren. Ein Dienstradleasing ist damit ab sofort per Gehaltsumwandlung möglich. Allerdings stellt der Passus in dem beschlossenen Einigungspapier eine besondere Regelung für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände dar. Die neue Regelung zum Dienstradleasing gilt daher nicht für Tarifbeschäftigte auf Bundesebene.

1,5 Millionen Beschäftigte können vom Dienstradleasing profitieren

„Leider können von der Öffnung des Tarifvertrages noch nicht alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst profitieren. Trotzdem ist die gestrige Einigung zum Dienstradleasing für kommunale Beschäftigte ein echter Durchbruch“, erklärt Holger Tumat, der Geschäftsführer vom JobRad. „Die Tarifparteien haben damit zahlreichen Kommunen und ihren Angestellten die Option Dienstradleasing – mit all ihren Vorteilen – eröffnet. JobRad arbeitet bereits seit vielen Jahren mit kommunalen Arbeitgebern zusammen. Wir freuen uns sehr darauf, dieser Kundengruppe ab sofort noch umfassendere Angebote machen zu können.“

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Die JobRad GmbH ist Marktführer im Dienstradleasing. Als Mobilitätsdienstleister organisiert JobRad mit einer digitalen Portallösung unkompliziert und kostenneutral die Dienstradüberlassung zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern. Angestellte suchen sich ihr Wunschrad beim Fachhändler oder online aus. Dabei sind alle Hersteller und Marken möglich. Der Arbeitgeber schließt den Vertrag zum Dienstradleasing ab, und überlässt das Rad dem Mitarbeiter zur beruflichen und privaten Nutzung. Bezieht der Mitarbeiter das Fahrrad oder E-Bike per Gehaltsumwandlung, profitiert er von einer steuerlichen Förderung (0,25 %-Regel). Zudem spart er gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 Prozent. Ein arbeitgeberfinanziertes JobRad ist für den Mitarbeiter sogar kosten- und steuerfrei. Über 30.000 Arbeitgeber mit mehr als drei Millionen Beschäftigten – zum Beispiel Bosch, SAP und Deutsche Bahn – setzen bereits auf JobRad als nachhaltiges Mobilitätskonzept, das Talente anzieht, Mitarbeiter fit hält und die Umwelt schützt.

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