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Fahren bei roter Ampel: Diese Strafen drohen Radfahrern und E-Bikern

Überfahren einer roten Ampel: Radfahrern drohen Bußgelder und Punkte

Fahren bei roter Ampel: Diese Strafen drohen Radfahrern und E-Bikern

Das Halten an roten Ampeln ist für Radfahrer und E-Biker ebenso Pflicht wie für Fußgänger und Autofahrer. Kommt es im Straßenverkehr zum Rotlichtverstoß, kann das nicht nur für Verkehrssünder verheerende Folgen haben, sondern auch andere stark gefährden.
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Dementsprechend wird die Ordnungswidrigkeit Fahren bei roter Ampel hart bestraft. Neben Bußgeldern drohen Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg.

Auch diejenigen, die bislang keine Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug besitzen, können durch die Punkte in Flensburg Probleme bekommen.

Fahren bei roter Ampel: Bußgelder und Punkte

Ampeln tragen maßgeblich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Sie regeln den Verkehr durch Lichtzeichen und signalisieren unmissverständlich, wann Verkehrsteilnehmer anhalten müssen, um anderen Vorfahrt zu gewähren.

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Beim Fahren über eine rote Ampel drohen Radfahrern, neben Bußgeldern, auch Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg.

Wird eine rote Ampel missachtet, wird dies als besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeit eingestuft, welche mit strengen Sanktionen verbunden ist.

Die gesetzliche Grundlage dazu bietet § 37 (Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil) Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Darin ist klar definiert, wie sich Verkehrsteilnehmer bei den verschiedenen Ampelphasen verhalten müssen

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Für Radfahrer sieht der aktuelle Bußgeldkatalog bereits bei einem einfachen Rotlichtverstoß ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, müssen Radler neben der Eintragung ins Fahreignungsregister mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro rechnen.

Entsteht durch das Überfahren ein Unfall oder ein Sachschaden, steigt das Bußgeld um weitere 20 Euro.

Die Zeit als entscheidender Faktor

Die bereits genannten Konsequenzen beschränken sich allerdings auf den Fall, dass die Ampel nicht länger als eine Sekunde auf Rot stand und demnach ein sogenannter einfacher Rotlichtverstoß vorliegt.

War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, handelt es sich stattdessen um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, was mit höheren Bußgeldern einhergeht.

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„Wenn Sie auf dem Fahrrad eine rote Ampel ignorieren, liegt die Geldbuße bei 100 Euro, wenn das Lichtzeichen bereits länger als eine Sekunde das Haltegebot angezeigt hat“, lautet die Warnung in einem Verkehrsrecht-Ratgeber.

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Werden beim Rotlichtverstoß andere gefährdet, steigt die Geldbuße auf satte 160 Euro. Liegt außerdem eine Gefährdung vor oder verursacht das Ignorieren des Lichtzeichens einen Unfall oder Sachbeschädigung, werden Radfahrer mit 160 Euro beziehungsweise 180 Euro zur Kasse gebeten. Hinzu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg.

Fahren bei roter Ampel: Auch Radfahrer müssen Punkte fürchten

Dass Eintragungen im Fahreignungsregister auch für die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge gefährlich werden können, wenn diese als Radfahrer ausgelöst werden, ist vielen bekannt. Wird eine rote Ampel auf dem Drahtesel überfahren, kann das ein Risiko für den Führerschein werden. Bei acht Punkten ist mit dem Entzug der Fahrererlaubnis zu rechnen.

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Fahrradfahrer ohne Führerschein müssen sich spätestens dann mit ihrem Punktestand in Flensburg auseinandersetzen, wenn sie beispielsweise eine Fahrerlaubnis für Pkws oder Motorräder erlangen möchten. Bei zu vielen Punkten durch wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Regelungen kann die Führerscheinstelle das Erlangen einer Fahrerlaubnis erschweren.

Umfahren der Ampel ist keine Option

Manche Radfahrer gehen davon aus, dass sie rote Ampeln umgehen können, in dem sie auf alternative Möglichkeiten ausweichen. Dies ist jedoch ein Trugschluss – wer dabei erwischt wird, muss ebenso Bußgelder zahlen. Beispiele für unerlaubte Manöver:

  • Ein Radfahrer umfährt die rote Ampel zum Abbiegen durch Ausweichen auf einen Gehweg oder andere Straßenteile und fährt anschließend wieder auf die Fahrbahn.
  • Ein Fahrradfahrer hält bei Rot nicht – wie vorgeschrieben – vor dem Fußgängerfurt an der Haltelinie der Kreuzung, sondern umgeht die Ampel von der Fahrbahn aus durch links abbiegen mit den Fußgängern.

Das Haltegebot bei roten Ampeln gilt für Radfahrer sowohl bei Fahrbahnampeln als auch bei Lichtzeichen auf Radverkehrsführungen. Sobald eine Ampel rot leuchtet, ist das Anhalten Pflicht.

„Radfahrer auf der Fahrbahn richten sich nach der Fahrbahnampel! Befindet sich der Radfahrer auf einem Radweg, gilt die Fahrradampel bzw. die kombinierte Fußgänger/Radwegampel“, ergänzt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club.

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