Blinkende Rücklichter, Kommentar

Kommentar: Verbot gegen fix montierte blinkende Rücklichter – Sicherheit geht vor

Kommentar: Mein Blinkie bleibt dran

Kommentar: Verbot gegen fix montierte blinkende Rücklichter – Sicherheit geht vor

Schon in Ordnung, dass der Gesetzgeber blinkende Rücklichter, sofern am Fahrrad fix montiert, verboten hat. Aber Vorbildfunktion hin oder her: Ich will bestmöglich geschützt und nach hinten abgesichert sein. Deshalb lasse ich mein altes Blinkie ganz bewusst am Rad dran. Denn es bietet mir definitiv erhöhte Aufmerksamkeit. Und gefühlte Sicherheit. Ein Kommentar von ElektroRad-Chefredakteur Daniel O. Fikuart.
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Solange Radfahrer im Verkehr der Gefahr ausgesetzt sind, übersehen zu werden, gilt es – auch für mich – bestmögliche Aufmerksamkeit zu erregen. Hochfrequent blinkende Rücklichter fallen einfach stärker auf, als ein ruhig dahinglimmendes rotes Licht.

Autofahrer können aus ihrer Windschutzscheiben-Sicht nicht unterscheiden, ob beispielsweise auf der Landstraße das rote Rücklicht da vorn zu einem zügig vorneweg fahrenden Motorrad gehört (= viel Zeit zum Reagieren/ geringe Tempo-Unterschiede). Oder ob es sich um ein „langsames“ Fahrrad-Rücklicht handelt, das schnell näher kommt ­  (= kurze Reaktionszeit, da hoher Geschwindigkeitsunterschied).

Ich meine: Blinkende Rückleuchten sind eindeutig einem Radfahrer zuzuordnen. Ihre Alarmfunktion löst eine Kettenreaktion aus, die (m)ein Leben retten kann.

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Fahrrad-Blinklichter sind verboten – aus gutem Grund

Ok, der Gesetzgeber hat sich beim Verbot gegen blinkende Rücklichter was gedacht: Blinkies sind ausschließlich „Hoheitsfahrzeugen“ vorbehalten. Blau-blinkend bei Krankenwagen oder Polizei, Orange-blinkend bei Müllfahrzeugen, Abschleppern, Schwerlast-Transportern.

Außerdem wichtig zu wissen: Verboten sind Blinkies nur, wenn sie direkt am Fahrzeug, also dem Fahrrad, befestigt sind. Am Körper, der Jacke, an Rucksack oder Fahrradhelm befestigt, sind Blinkies und rote Rückleuchten im Blink-Modus definitiv erlaubt.

Blinkende Rücklichter

Blinkende Rücklichter können auch am Helm angebracht werden.

Blinkende Rücklichter an Helm, Rucksack oder Packtasche

Deshalb mein Tipp an Sie: Schalten Sie an Ihrem fest montierten Rücklicht, falls es einen „alten“ Blinkmodus besitzt, auf Dauer-Licht um. Das vermeidet Diskussionen und Knöllchen. Legen Sie sich einen smarten Helm mit Rücklicht an der Rückseite zu (hoher Befestigungspunkt = weit sichtbar). Blinkende Rücklichter am Rucksack oder an der Packtasche (optimal: links) generiert zusätzliche Präsenz.

Prima auch: Leuchtbänder (gibt‘s ebenfalls mit LEDs) halten nicht nur die Hosenbeine zusammen, sie sind durch das Auf und Ab der Beinbewegung auch höchst auffällig. Sicher ist sicher.

Dieser Kommentar erschien in der aktuellen ElektroRad-Ausgabe 1/2019. Darüber hinaus lesen Sie in dieser besonderen Ausgabe 62 E-Bikes der Saison 2019 im Test, Tipps für besseres E-Biken und Tricks für die optimale Akkupflege. Bestellen Sie sich Ihr Exemplar jetzt!

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