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Sichtbarkeit beim Radfahren: So fahren Sie sicher in der Dunkelheit

Sicherheit auf dem Fahrrad: So geht Sichtbarkeit richtig

Sichtbarkeit beim Radfahren: So fahren Sie sicher in der Dunkelheit

Ich sehe was, was du nicht siehst und das hat zwei Räder. Wenn Radfahrende im Straßenverkehr übersehen werden, wird es für sie schnell lebensgefährlich. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist eine gute Beleuchtung ein Sicherheitsmerkmal. Doch welche Möglichkeiten gibt es, die Sichtbarkeit auf dem Zweirad noch zusätzlich zu verbessern?
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Wenn es nach Karl Jehle, Künstlername „Diskallico“ geht, kann die Sichtbarkeit beim Radfahren gar nicht gut genug ausfallen.

Der Ascheberger radelt wie eine Diskokugel durch die Gegend und will damit auch ein Zeichen für mehr Verkehrssicherheit setzen – bei Autofahrern wie auch bei Radfahrenden. Sein Motto: Viel hilft viel. Doch wie wichtig ist die Beleuchtung tatsächlich in Sachen Verkehrssicherheit? „Nun, Beleuchtung ist schon deshalb ein wichtiges Thema, weil es ein Konflikt-Thema ist. Warum?

Sichtbarkeit beim Radfahren: Welche Möglichkeiten gibt es?

Weil das Fahren ohne Licht ein Verstoß ist, den Autofahrer selten begehen und daher dem Radfahrer sehr übel nehmen“, weiß Herr Roland Huhn, Rechtsreferent der ADFC-Bundesgeschäftsstelle in Berlin.

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Das Thema Beleuchtung sei aber – wenn man sich wie er die Zahlen einmal genauer anschaut – als direkte Unfallursache eher nicht relevant. Die Unfallstatistiken kennen dazu zwei Punkte: Missachtung der Beleuchtungsvorschrift und technische Mängel. Beide Unfallgründe nehmen seit Jahren rapide ab.

So waren im letzten Jahr gerade mal 445 Fahrradunfälle darauf zurückzuführen – bei 90.000 Fahrradunfällen insgesamt. Also weniger als ein halbes Prozent. „2007 waren es noch dreimal so viele Unfälle, die mit der Beleuchtung am Fahrrad zu tun hatten“, bilanziert Roland Huhn.

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Grund für stark rückgängigen Zahlen ist hier eindeutig der technische Fortschritt und die verbesserte Ausstattung der Fahrräder. Doch während die Beleuchtung am Fahrrad durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genau reglementiert ist, bestehen für den Radler selbst keine gesetzlichen Vorgaben – außer der wachsweichen Formulierung, dass „der Gegenverkehr (…) nicht geblendet werden darf“. Warum also nicht auch den Helm bzw. die Bekleidung von Radfahrenden beleuchten?

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Der Helmhersteller Livall gilt in dieser Disziplin als Vorreiter und Sicherheits-Benchmark. Die in 2014 gegründete Marke brachte 2015 ihren ersten beleuchteten (und auch smarten) Helm auf den Markt, den BH51. Für Ewald Hartmann, Sales Director bei Ciclosport und dort auch für Livall zuständig, stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit einer zusätzlichen Beleuchtung erst gar nicht: „Je lebhafter es auf den Radwegen zugeht, desto höher ist der Bedarf an Sicherheitskonzepten. Und Licht schafft Sicherheit!“

Entscheidend sei dabei nicht nur, wie hell die zusätzliche Beleuchtung am Helm strahlt, sondern auch, ob sie von der Seite gesehen wird. „Unser neuester Helm bietet zum Beispiel ein komplettes 360-Grad-Konzept, mit Bremswarnlicht, Blinkern, Rück- und Frontlicht“, so Ewald Hartmann. „Daher ist der Helm bzw. der Fahrer aus allen Blickwinkeln zu sehen und über die hohe Position am Kopf, auch auf große Distanzen und über mehrere Autos hinweg bereits gut erkennbar.“

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Wie stark die Sichtbarkeit eines Radfahrers sich mit zusätzlichen Gadgets verbessern lässt, kann man so pauschal jedoch nicht sagen. Das hängt auch vom Umfeld ab. Zusatzbeleuchtung am Körper fällt nachts auf freier Strecke mehr ins Auge als in einer beleuchteten Einkaufsstraße. Und: Sicherheit ist manchmal auch ein subjektives Gefühl. Eingut beleuchteter Radfahrer fühlt sich sicherer – und bewegt sich daher auch selbstbewusster im Straßenverkehr.

Roland Huhn vom ADFC warnt jedoch: „Es besteht natürlich auch die Gefahr der Kompensation. Nur weil man sich sicherer fühlt, macht einen das nicht unbedingt sicherer.“ Der mögliche Sicherheitsgewinn dürfe nicht durch die Einstellung, dass man jetzt jederzeit gesehen werde, verspielt werden.

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Seiner Meinung nach reicht die Standard-Fahrradbeleuchtung, die in Deutschland einen hohen gesetzlichen aber auch technischen Stand hat „eigentlich aus“. Wer bei schlechter Sicht mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte grundsätzlich helle Kleidung tragen.

Um auf sich aufmerksam zu machen, sind reflektierende Gürtel, reflektierende Armbinden und reflektierende Regenschutzkleidung bzw. Warnwesten zu empfehlen. Doch welche Gadgets gibt es noch? Wir stellen im Folgenden zehn Produkte vor, die helfen sollen, die Sichtbarkeit zu verbessern.

1. Reflektierende Warnweste
Warnwesten sind einfache und wirksame Helfer, weil man sie über jede Kleidung schnell drüberstreifen kann. Der britische Hersteller Proviz bietet das größte Sortiment an reflektierender und gut sichtbarer Kleidung auf dem Markt. Die Switch Radsport-Weste (85 Euro) des mehrfach preisgekrönten Spezialisten für Outdoor-Sportbekleidung ist doppelt praktisch: Sie lässt sich wenden und auf beiden Seiten tragen. Auf der einen ist sie in starkem Neongelb gehalten, auf der anderen in reflektierendem Grau.

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Die Radsport-Weste von Switch kostet 85 Euro.

Was zunächst unscheinbar aussieht, wird extrem auffällig, sobald ein Lichtstrahl die Weste trifft. Und zwar von allen Seiten – das garantiert die 360-Grad-Technologie von Proviz, die auf Millionen winziger hochreflektierender Glasperlen basiert. Keine Weste leuchtet heller!

2. Helm mit Beleuchtung
Ein Helm mit Beleuchtung sorgt für mehr Sichtbarkeit, wenn der Blick auf das Rad z. B. durch parkende Autos verdeckt ist. Der Livall Evo21 (139,95 Euro) besitzt eine nach vorne weiß leuchtende LED-Leiste, während das rot/orangefarbene Rücklicht weit in die Seiten des Helms hineingezogen ist. Ein Umgebungslichtsensor erkennt, wann es nötig ist, die Beleuchtung in Gang zu setzen, ein Beschleunigungssensor erkennt, wenn gebremst wird und aktiviert dann ein Bremslicht.

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Der Livall Evo21 kostet 139,95 Euro.

Die Blinker lassen sich mithilfe einer Fernbedienung steuern, die am Lenker befestigt wird. Zusätzlich ist der Helm auch „smart“, d. h. er lässt sich mit dem Handy verbinden und verfügt über Sturzsensoren, die nach einem Unfall selbstständig einen Notfallkontakt informieren sowie die genaue GPS-Position übermitteln. „Der Tragekomfort wird durch die zusätzlichen Features nicht beeinträchtigt“, verspricht Ewald Hartmann von Ciclosport.

3. Reflektierende Packtaschen
Es gibt kaum einen Hersteller, der heute auf reflektierende Elemente an Gepäcktaschen verzichtet. Taschenspezialist Ortlieb nimmt sich des Themas jedoch etwas großflächiger an: Die Taschen seiner „High Visibility“-Serie (ab 69,99 Euro) für Lenker, Front- und Heckgepäckträger bestehen aus einem Cordurastoff, der mit Reflexgarn durchwoben ist. So reflektieren selbst die klassisch schwarzen Flächen der Taschen.

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Ortlieb hat eine High-Visibility-Serie seiner Packtaschen herausgebracht. Kosten: ab 69,99 Euro.

„Wir geben mit den Reflektortaschen ein ganz entscheidendes Plus an Sicherheit, denn Packtaschen befinden sich in niedriger Höhe am Rad – hier fällt das Scheinwerferlicht und somit der Blick anderer Verkehrsteilnehmer zuerst hin“, erklärt Peter Wöstmann von Ortlieb.

4. Reflexion für Arm und Bein
Der Spezialist für urbane Fahrrad-Accessoires Fahrer Berlin hat in seinem Angebot diverse Produkte, um die Sichtbarkeit mit einfachen Mitteln zu verbessern. Das „Band“ (14 Euro) wird um das Bein geklettet und ist mit einem Reflektorstreifen ausgestattet. So verfängt sich das Hosenbein nicht mehr in der Kette und man wird auch besser wahrgenommen. „Reflexstreifen sind genau dann besonders wirksam, wenn sie an Armen und Beinen angebracht sind und sich bewegen“, weiß ADFC-Fachmann Roland Huhn. „Das haben Untersuchungen gezeigt. Denn das erzeugt schon von Weitem den Eindruck: Vorsicht, hier bewegt sich ein Mensch!“

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Band mit Reflektorstreifen von Fahrer Berlin.

5. Reflektierendes Textilspray
Zum Markenkern von Volvo gehört die Sorge um Sicherheit. Deswegen hat der schwedische Hersteller zusammen mit der Firma Albedo ein reflektierendes Spray entwickelt, das ursprünglich auf das Fell von Elchen aufgetragen werden sollte, um Wildunfälle zu vermeiden. Bis man herausfand: Das „Life Paint“ bzw. „Invisible Bright“ (17,95 Euro/100 ml) genannte Spray hält auch gut auf Kleidung, Helm, Taschen und Fahrradrahmen. Wird es draußen dunkel, reflektieren die besprühten Stellen dann das Licht der Autoscheinwerfer. Bei Tag ist das abwaschbare Spray unsichtbar.

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Das reflektierende Spray von Albedo erhöht die Sichtbarkeit beim Radfahren in der Dunkelheit.

6. Reflektierendes Rucksack-Cover
Vom Hersteller M‑Wave kommt das universelle „Maastricht Protect“ Cover (11,90 Euro) für Rucksäcke. Der neongelbe Taschenüberzug dient sowohl als Regenschutz als auch als Hilfe für bessere Wahrnehmbarkeit. Für Letzteres sorgen 3M-Scotchlite-Reflexstreifen an drei Seiten. Der Überzieher ist an Rucksäcken bis 25 Liter Volumen verwendbar.

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Hochreflektierender Rucksack von Ortlieb.

7. Licht am Rucksack
Aus einer Kooperation des Outdoor-Spezialisten Vaude und den Beleuchtungsexperten von Osram ist das „Osram-Light me up Kit“ (25 Euro) entsprungen. Ein rot leuchtender LED-Lichtleiter wird dabei am Rucksack befestigt und per Akku oder Powerbank via USB betrieben. Das Beleuchtungskonzept sorgt für eine 270-Grad-Sichtbarkeit. Allerdings ist eine Verwendung nur an speziellen Vaude-Produkten möglich, z. B. am Rucksack „City-Go 30“ (120 Euro).

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Eine rot-leuchtende LED-Lichtleiter von Vaude in Kooperation mit Osram erhöht die Sichtbarkeit in der Dunkelheit.

8. Der blinkende Handschuh
Mit doppelter Funktion, nämlich Schutz vor Kälte, aber auch für bessere Sichtbarkeit, bietet Chiba den „Roadmaster Winter“ (49,90 Euro) mit Blinkfunktion an. Der Blinker leuchtet auf, sobald der Arm von der Lenkstange zum Abbiegen herausgestreckt und gekippt wird. Sobald die Hand wieder waagerecht am Lenker liegt, hört das LED-Licht zu blinken auf. Langlebige und helle LEDs sorgen für eine klare Sichtbarkeit bei Autofahrern, Fußgängern und anderen Radfahrern.

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Chibas Roadmaster Winter Handschuh kostet 49,90 Euro.

9. Mehr Licht nach vorne
Bei Mountainbikern sind Helmlampen bereits seit langem beliebt (z. B. „PWR Commuter“ von Knog; 59,99 Euro). Während die Leuchte am Lenker alles Wichtige vor dem Rad ausleuchtet, scheint eine Helmlampe dorthin, wo man selbst hinsieht.

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Ebenfalls emfehlenswert: Helmlampen wie beispielsweise von Knog.

Im Straßenverkehr sind sie nicht unumstritten, denn bei falscher Einstellung können sie den Gegenverkehr stark blenden. Gedimmt und mit einem weit nach unten zeigenden Lichtkegel können sie die Sicherheit durch bessere Sichtbarkeit aber erhöhen. Achtung:
Eine Helmlampe ersetzt nicht die StVZO-konforme Beleuchtung am Fahrrad.

10. Zusätzliche Lampen
Was viele Radfahrende nicht wissen: Nicht nur ein zweites Rücklicht, sondern auch ein zweites Frontlicht ist durchaus gesetzlich zulässig. „Das eigentliche Problem in der dunklen Jahreszeit – sprich: Winter – sind schlecht geräumte Radwege“, so Roland Huhn vom ADFC. „Gute Beleuchtung wie z. B. Zusatzbeleuchtung nach vorne, kann helfen, Hindernisse zu erkennen.“ Zudem hat man Ersatz dabei, wenn eine Lampe mal ausfällt.

Diese Regeln gelten für Fahrradbeleuchtung

  • Wahlweise dürfen ein oder zwei Scheinwerfer verwendet werden sowie mehrere Rücklichter.
  • Beleuchtung mit Tagfahrlicht-, Fernlicht- und Bremslichtfunktion ist erlaubt.
  • Blinkende Fahrradbeleuchtung am Rad ist untersagt.
  • Mehrspurige Fahrräder oder solche, bei denen Handzeichen schlecht zu erkennen sind (z. B. Anhänger, Liegefahrräder) dürfen mit einem Blinker ausgestattet sein.
  • Ab einer Fahrradbreite von 1 m sind zwei Schweinwerfer und zwei Rückleuchten Pflicht.
  • Am Fahrrad müssen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großflächen-Reflektor (mit einem „Z“ gekennzeichnet) hinten angebracht sein.
  • Pro Laufrad müssen zwei gelbe Speichen-Reflektoren („Katzenaugen“) um 180 Grad versetzt montiert sein. Alternativ können reflektierende Reifen-, Felgen- oder Speichen-Hülsen angebracht sein.
  • Auch an den Pedalen müssen je zwei Reflektoren (vorne und hinten) angebracht werden. Selbstverständlich müssen auch diese Reflektoren eine K-Nummer besitzen.
  • Zusatzbeleuchtung am Helm, an der Bekleidung oder an Accessoires (Rucksack) ist nicht verboten.
  • Zusatzbeleuchtung am Körper ersetzt keine Fahrradbeleuchtung. Es ist Sorge zu tragen, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden.
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