Verkehrsregeln: Die wichtigsten Gesetze für Radfahrer

10 wichtige Verkehrsregeln für Radfahrer

Verkehrsregeln: Die wichtigsten Gesetze für Radfahrer

Der Stadtverkehr ist oft unübersichtlich. Ob Autos oder Fußgänger, wir Rad­fahrer kommen mit beiden Verkehrsteilnehmergruppen permanent in Berührung. Umso wichtiger also, das Regelwerk für ein sicheres Miteinander zu kennen – um neben brenzligen Fahrsituationen auch ärgerliche Bußgeldforderungen zu vermeiden. Das sind unsere zehn wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer.
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Die meisten Regeln werden Ihnen sicherlich auch vor dem Lesen unserer Top Ten bekannt sein. Ob es das Einhalten von ausreichend Abstand zum voranfahrenden Radfahrer ist oder das Unterlassen von freihändigem Fahren. Auch dürfte allgemein bekannt sein, dass wir auf der Fahrbahn, also auch dem Radweg, grundsätzlich möglichst weit rechts unterwegs sein sollten. Manches – und da sind wir ehrlich – hat sich im Detail aber gelohnt, auch innerhalb der Redaktion mal wieder in Erinnerung zu rufen sowie aufzufrischen.

Auch was die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom April 2020 angeht, die mit der Zielsetzung auf den Weg gebracht wurde, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Allen voran für Radfahrer. Mit welchen Rechten und Pflichten wir im Frühjahr 2023 auf Deutschlands (Rad-)Wegen und Straßen ausgestattet sind, erläutern wir Ihnen nun in unserer Top Ten.

Verkehrsregeln: Wo Radfahrer hingehören

1. Wann liegt eine Radweg-Pflicht vor?

Wir Radfahrer kennen die genervten Blicke, die uns Autofahrer immer wieder zuwerfen, sobald wir auf der Straße fahren. Nachvollziehbar sind sie, wenn parallel dazu ein Radweg mit weißem Fahrrad auf blauem Grund gekennzeichnet ist. Dann sind wir verpflichtet, auf diesem unterwegs zu sein, um kein Bußgeld von 20 bis 35 Euro zu riskieren. Auch Radwege neben der linken Straßenseite müssen genutzt werden, wenn ausdrücklich durch eine entsprechende Beschilderung vorgeschrieben. Das Schild „Radfahrer frei“ heißt, dass wir dort fahren dürfen, aber nicht müssen. Grundsätzlich empfehlen wir natürlich, vor allem in Bezug auf die eigene Sicherheit, Radwege stets zu nutzen und das Ausweichen auf die Straße so oft wie möglich zu vermeiden. Wir alle wissen: Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel, da Deutschlands Radin­frastruktur weiterhin umfangreichen Verbesserungsbedarf aufweist. Wichtig ist allerdings, dass wir uns auf der rechten Fahrspur auch stets ganz rechts halten, um erstens den Autoverkehr nicht auszubremsen und zweitens kein Bußgeld (15 Euro) und eine Mitschuld im Falle eines Unfalls zu riskieren.

Verkehrsschilder für Radfahrer: Das bedeuten sie

2. Ist der Gehweg immer Tabuzone?

Grundsätzlich dürfen wir Radfahrer nicht auf dem Gehweg fahren. Verstöße können seit April 2020 sogar mit 55 bis 100 statt zuvor 10 bis 25 Euro geahndet werden. Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erlaubt Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg bzw. in der Fußgängerzone. Auf einem kombinierten Geh- und Radweg müssen wir unsere Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anpassen. Sollte es zu einem Unfall mit einem Passanten kommen, trifft uns Radfahrer meistens eine alleinige Haftung, da Fußgänger als schwächere Verkehrsteilnehmer als wir eingestuft sind.

3. Sonderrecht für Kinder

Vom grundsätzlichen Fahrverbot für Radfahrer auf dem Gehweg sowie in Fußgängerzonen sind Kinder ausgenommen. Bis zum Alter von acht Jahren müssen sie sogar den Fußweg benutzen, Acht- bis Zehnjährige haben die Wahl zwischen Gehweg und Straße. In besonderen Verkehrssituationen sollten Eltern aus Sicherheitsgründen erwägen, ob das begleitete Kind mit auf der Straße unterwegs ist oder gegebenenfalls gemeinsam der Gehweg benutzt wird. In verkehrsberuhigten Bereichen, wie dieser in Wohngebieten oftmals vorherrscht, ist das spielerische Herumfahren mit Kinderfahrrädern auf der gesamten Fahrbahn erlaubt. Für Erwachsene gilt hier wiederum die Schrittgeschwindigkeit.

Mit Kindern sicher unterwegs – Ein Gespräch mit Hannelore Herlan von der Deutschen Verkehrswacht

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4. Zebrastreifen: Was gilt für Radfahrer?

Der Name verrät bereits, wer hier gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Vorrang hat. Radfahrer müssen auf dem Fußgängerüberweg, umgangssprachlich Zebrastreifen, absteigen und ihr Rad schieben. Dann genießt er das gleiche Recht wie ein Fußgänger oder Rollstuhlfahrer: Autos müssen anhalten und den Fußgänger die Straße queren lassen. Nach der Rechtssprechung ebenfalls als Fußgänger gilt ein Radfahrer, der auf einem Pedal stehend über den Fußgängerüberweg rollt. Ein Beispiel aus der Praxis hat jüngst aber gezeigt, dass diese „rollernde Form“ nicht automatisch auf eine Fußgängerzone übertragbar ist. Das Amtsgericht München ließ diesen Vorgang in einer Fußgängerzone der bayerischen Landeshauptstadt nicht durchgehen, da die Person mit dieser Fahrweise die Schrittgeschwindigkeit überstiegen hatte. Apropos: Wenn vor einem Zebrastreifen das Zusatzschild „Radfahrer frei“ aufgestellt ist, darf er in eben dieser Schrittgeschwindigkeit, also etwa 3,6 km/h, fahrend überquert werden.

5. Wann darf man nebeneinander fahren?

Die seit April 2020 in Kraft getretene StVO-Novelle besagt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ausdrücklich erlaubt ist. Selbstredend mit dem Zusatz, dass andere Verkehrsteilnehmer davon nicht behindert werden. In offiziell ausgewiesenen Fahrradstraßen darf sogar immer nebeneinander geradelt werden. Entgegenkommende Autofahrer müssen gegebenenfalls ausweichen oder gar anhalten. Nebeneinander geradelt werden darf auch im „geschlossenen Verband“, also ab einer Gruppe von mehr als 15 zusammengehörenden Radfahrern.

Alkohol, rote Ampeln, Kopfhörer

6. Kein Alkohol am Fahrradlenker

Dass sowohl Auto- als auch Fahrradfahren zu keiner Zeit unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen vonstattengehen sollte, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Doch wissen sollte man allemal, was das Gesetz für den Fall einer Promillefahrt für Strafen vorgesehen hat. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit und juristisch eine Straftat vor. Dabei werden zwei Punkte ins Fahreignungsregister eingetragen. In diesem Promillebereich wird auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) durch die Verwaltungsbehörde angeordnet. Wird keine positive MPU vorgelegt, steht die Entziehung der Fahrerlaubnis bevor. Zudem kann ein Radfahrverbot ausgesprochen werden. Unterhalb von 1,6 Promille kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. Bei einer Unfallbeteiligung droht bereits ab einem Promillewert von 0,3 viel Ärger. Also: Schon vor allem aus Gründen der Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern sowie einem selbst soll das Fahrrad nach dem ausgiebigen Biergarten-Umtrunk bitte stehen gelassen werden.

7. Verhaltensweise an roten Ampeln 

Wenn eine spezielle Ampel mit Fahrradsymbol angebracht ist, müssen Radfahrer, die auf dem Radweg unterwegs sind, ebendiese beachten. Sofern kein separates Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden ist, gilt das Lichtzeichen für den Fahrverkehr. Neuerungen: In diesem Fall dürfen Radfahrer auch an einem Grünpfeil aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen.

Das spezielle Grünpfeil-Schild für den Radverkehr erlaubt das Rechtsabbiegen nach dem Anhalten an der Wartelinie ausschließlich für Radfahrer. Ist man mit seinem Rad aus eingangs erwähnten Gründen auf der Straße unterwegs, darf an stehendem Verkehr rechts an den Autos vorbeigefahren werden. Wichtig dabei ist allerdings, dass entsprechend langsam und umsichtig gefahren wird. Richtig teuer wird es, sobald eine rote Ampel auf dem Drahtesel ignoriert wird: Wer eine Ampel, die bereits länger als eine Sekunde rot ist, auf dem Rad überfährt, zahlt 100 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung sind sogar 180 Euro und ein Punkt im Verkehrsregister fällig.

8. Sind Kopfhörer beim Radeln erlaubt?

Radfahren mit Musik im Ohr ist prinzipiell erlaubt. Die StVO lässt das Tragen von Kopfhörern zu, solange wir den Fahrzeugverkehr um uns herum noch vollumfänglich akustisch wahrnehmen können. Ganz gleich, ob On-Ear-Kopfhörer oder In-Ear-Kopfhörer genutzt werden (siehe auch unseren Praxis-Check). Laut einer Studie führt Musikhören selbst bei normaler Lautstärke im Straßenverkehr bereits zu einer verminderten Reaktionszeit um bis zu 20 Prozent, was das Unfallrisiko deutlich erhöht. Also lieber nur gering beschallende Podcasts statt lauter Rockmusik hören – oder den Sound der Stadt genießen, um ganz auf Nummer sicher zu gehen, kein Verkehrsgeräusch zu überhören.

9. Elektronische Geräte auf dem Fahrrad

Klare Sache: Wer mit dem Smartphone in der Hand auf dem Fahrrad erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro. Gleiches gilt für weitere elektronische Geräte wie Tablets, E-Books, Diktier- oder Navigationsgeräte. Vor allem letztgenannte sollten immer in einer fest am Lenker verbauten Halterung sitzen, um während der Fahrt nach der Route schauen zu können. Im Idealfall lässt man sich per Stimme ansagen, wann die nächste Abbiegung naht, um die Fahrbahn stets mit beiden Augen im Blick behalten zu können. Grundsätzlich gilt: Der Blick des Fahrers darf nur kurz auf dem Gerät verweilen, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.

Verkehrsregeln für Radfahrer: Die richtige Geschwindigkeit

10. Tempolimit auch für Radfahrer?

Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten inner- sowie außerorts gelten zunächst mal ausschließlich für Kraftfahrzeuge. Heißt: Radfahrer können theoretisch so schnell fahren wie sie wollen oder viel mehr können. Die gesetzliche Einschränkung besagt allerdings, dass Radfahrer immer mit angepasster Geschwindigkeit fahren müssen. Und nur so schnell fahren dürfen, dass sie ihr Fahrrad ständig beherrschen können. Wie alle anderen Fahrzeuge haben sie ihre Geschwindigkeit vor allem den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den eigenen Fähigkeiten anzupassen. Womit sich der Kreis zu den ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten wieder schließt.

Auf Radschnellwegen hingegen unterliegen Radfahrer keinem Tempolimit – und können auf der sogenannten Autobahn für Radfahrer bis zur Erschöpfung in die Pedale treten. Doch auch hier dürften nur die allerwenigsten von uns außerorts regelmäßig die 70-km/h-Marke überschreiten.

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