Verkehrsschilder, Fahrradstraße, Radfahrer

Verkehrsschilder für Radfahrer und ihre Bedeutung

Verkehrsschilder für Radfahrer

Verkehrsschilder für Radfahrer und ihre Bedeutung

Verkehrsschilder können verwirren, denn viele sehen sich ähnlich. Was genau bedeuten die verschiedenen Schilder für uns Radfahrer?
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Folgende Verkehrsschilder haben für Sie als Radfahrer eine wichtige Bedeutung:

1. Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol (Artikelbild) kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer (Z 237). Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen. Diese Wege sollen Qualitätsstandards erfüllen, z. B. eine ausreichende Breite und eine gute Oberfläche aufweisen, um den Benutzern ein komfortables Radfahren gewährleisten zu können.

Das Verkehrszeichen muss an bzw. nach Einmündungen wiederholt werden, wenn es weiterhin Gültigkeit haben soll.

2. Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Senkrechte getrennt, weist darauf hin, welche Wegesseite von welchem Verkehrsteilnehmer genutzt werden muss (getrennter Fuß- und Radweg, Z 241), da es zwei durch eine Linie getrennte Wege gibt.
Fahrradfahrer müssen den für sie bestimmten Weg benutzen. Sie dürfen weder auf dem Fußgängerweg noch auf der Fahrbahn fahren.
Das Verkehrszeichen muss an bzw. nach Einmündungen wiederholt werden, wenn es weiterhin Gültigkeit haben soll.

Verkehrsschilder, Radfahren

3. Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist (gemeinsamer Fuß- und Radweg, Z 240). Hier gilt es, besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.
Das Verkehrszeichen muss an bzw. nach Einmündungen wiederholt werden, wenn es weiterhin Gültigkeit haben soll.

Verkehrsschilder, Radfahrer

Grüner Pfeil für Radfahrer: Abbiegen trotz Roter Ampel!

4. Blaue, runde Schilder mit dem Fußgängersymbol (Z 239) können durch ein „Radfahrer frei“-Zusatzschild (siehe Punkt 17) erweitert werden. Es bedeutet, dass das Mitbenutzen des Gehweges durch Radfahrer gestattet ist.

Hier gilt besondere Vorsicht! Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Für Kinder gelten besondere Regelungen:

Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, dürfen also nicht auf Radwegen fahren. Ab dem vollendeten 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw. Radweg.

Verkehrsschilder für Radfahrer: Fahrradstraße

5. Ein weißes, viereckiges Schild mit dem Symbol eines Fahrrades auf blauem Kreis kennzeichnet Fahrradstraßen (Z 244). In diesen Gebieten dürfen Fahrradfahrer die gesamte Fahrbahn benutzen und auch jederzeit nebeneinander fahren. Motorisierter Verkehr ist nur zugelassen, wenn Zusatzschilder angebracht sind. Fahrradfahrer haben immer Vorrang, es gilt eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h.

Verkehrsschilder, Fahrradstraße

6. Ist das in Punkt 5 beschriebene Schild durchgestrichen, bedeutet das das Ende der Fahrradstraße (Z 244a).

Verkehrsschilder für Radfahrer: Verkehrsberuhigter Bereich

7. In verkehrsberuhigten Bereichen – so genannten „Spielstraßen“ – (Z 325) dürfen auch Radfahrer nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren.

Verkehrsschilder, Radfahrer

8. Entsprechend durch ein Schild für Radfahrer gekennzeichnete Einbahnstraßen (Z 220) können laut StVO von RadfahrerInnen in beiden Richtungen genutzt werden (siehe Punkt 19). Dies gilt für selten befahrene Einbahnstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Verkehrsschilder: Radfahrer frei bei Einbahnstraßen und Busspuren

9. Ein rotes, rundes Schild mit weißem Querbalken (Z 267) und Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“ (siehe Punkt 17) kennzeichnet Einbahnstraßen, die Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung zulassen. Dies gilt nur für selten befahrene Einbahnstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

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10. Haben Bus-Schilder (Z 245) den Zusatz „Radfahrer frei“ (siehe Punkt 17), dürfen die Busspuren auch von Radfahrern genutzt werden, wenn diese besonders vorsichtig sind.

13. Ein dreieckiges Schild mit rotem Rahmen und dem Symbol eines Fahrrades (Z 138) kennzeichnet Straßen, an denen Radfahrer kreuzen könnten.

Sicherheit im Straßenverkehr: Unsere Tipps für Radfahrer

14. Ein rot umrandetes, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol ( Z 254) befindet sich an Wegen, die nicht mit dem Fahrrad befahren werden dürfen.

Verkehrsschilder, Fahrrad-Verbot

Verkehrsschilder für Radfahrer: Verlauf des Radwegs

15. Ein rundes Schild mit rotem Rahmen und weißem Grund (Z 250) bedeutet, dass kein Fahrzeug diese Straße befahren darf, auch kein Fahrrad. Das Verbot für Radfahrer kann durch ein Zusatzschild (siehe Punkt 17) aufgehoben werden.

16. Ein gelbes, rechteckiges Schild mit Fahrradsymbol und Pfeil (Z 442) kennzeichnet den weiteren Verlauf eines Radweges.

Verkehrsschilder, Verlauf des Radweges

17. Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht (z. B. Gehweg), ebenfalls benutzen dürfen.

Verkehrsschilder, Radfahrer frei

 

18. Verkehrszeichen an Bahnübergängen, Kreuzungen und Einmündungen können mit einem Zusatzschild für Radfahrer versehen sein. Folgendes Schild bedeutet: „Vorfahrt gewähren und auf kreuzenden Radverkehr von links und rechts achten!“

Verkehrrschilder, Kreuzender Radverkehr

19. In wenig befahrenen Einbahnstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kann ein Zusatzschild für Radfahrer angebracht sein, welches erlaubt, dass Radfahrer auch in Gegenrichtung zugelassen sind. Zugleich dient es als Warnhinweis für die übrigen Verkehrsteilnehmer, dass mit entgegenkommendem Radverkehr zu rechnen ist.

Neue Verkehrszeichen nach der StVO-Reform 2020

20. Wenn die Straße zu eng ist, um mit dem erforderlichen Abstand von 1,5 m Radfahrer zu überholen, kann ein Verkehrsschild auf ein generelles Überholverbot von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen hinweisen. Es gilt für mehrspurige Kraftfahrzeuge wie beispielsweise Pkw und Lkw.

21. Radschnellwege bekommen ein ganz neues eigenes Verkehrsschild. So können Radschnellwege auch unabhängig von ihrer Beschaffenheit als solche gekennzeichnet werden.

 

22. Ein spezielles Piktogramm für Lastenräder wurde ebenfalls neu eingeführt. Dies können die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden nutzen, um Parkflächen und Ladezonen für Cargobikes zu markieren.

23. Fahrradzonen können nun ähnlich wie Tempo-30-Zonen angeordnet werden. In den Fahrradzonen gilt die maximale Geschwindigkeit von 30 km/h, Fahrräder werden bevorzugt behandelt und dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Zugelassen sind hier auch Elektrokleinfahrzeuge wie E-Scooter.

24. Ebenfalls eingeführt 2020: Der Grünpfeil speziell für Radfahrer, die nach einem kurzen Stopp auch bei roter Ampel abbiegen dürfen. Außerdem wurde die derzeit bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die von einem Schuztstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen.

Der grüne Pfeil in seiner Spezialversion für Radfahrer.

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