Interview mit Hannelore Herlan, Pressesprecherin Deutsche Verkehrswacht

Mit Kindern im Straßenverkehr

Interview mit Hannelore Herlan, Pressesprecherin Deutsche Verkehrswacht

Viele Eltern sind verunsichert: Wo darf mein Kind radfahren und darf ich es schon alleine zur Schule radeln lassen? Wir haben mit Hannelore Herlan von der Deutschen Verkehrswacht gesprochen und klären die wichtigsten Fragen.
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Frau Herlan, wo darf bzw. muss mein Kind Rad fahren?

Bis zum achten Lebensjahr dürfen Kinder nur auf dem Gehweg Rad fahren. Zwischen acht und zehn Jahren dürfen sie Gehweg oder Fahrbahn nutzen – das entscheiden die Eltern je nach Verkehrsumfeld und der Fahrsicherheit des Kindes. Ab dem 10. Lebensjahr müssen sie den Radweg, den Schutzstreifen oder eben die Fahrbahn nutzen. Sie fahren dann also dort, wo auch Erwachsene fahren.

Darf ich mein Kind auf dem Gehweg begleiten?

Seit der StVO-Reform im Jahr 2016 dürfen nicht nur die Kinder auf dem Gehweg fahren, sondern auch die sie begleitende Aufsichtsperson. Diese Regelung ist aus unserer Sicht sehr gut, denn es ist ja ein natürliches Bedürfnis und auch ein großer Sicherheitsfaktor, ganz in der Nähe des Kindes zu fahren.

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Ab wann kann mein Kind alleine Fahrrad fahren?

Zum Radfahren braucht man bestimmte Fähigkeiten, diese sind bei jedem Kind unterschiedlich früh ausgebildet: Es sollte sicher aufsteigen und geradeaus fahren können, ohne ins Schlingern zu geraten. Auch das Handzeichen geben muss funktionieren, ohne dass das Kind auf dem Rad wacklig wird – das Ganze dann noch gepaart mit einem Schulterblick beim Abbiegen! Das sind schon viele Anforderungen. Hinzu kommen noch entwicklungspsychologische Aspekte: Fährt mein Kind aufmerksam und vorausschauend? Wir Erwachsene prüfen die Situation um uns herum und schätzen die anderen Verkehrsteilnehmer ein, weil wir wissen, dass auch sie mal Fehler machen und uns zum Beispiel übersehen können. Oder wir fahren besonders vorsichtig an parkenden Autos vorbei aus Sorge, eine Tür könnte aufgehen. Kinder von sechs oder sieben Jahren tun sich damit sehr schwer, denn rein vom mentalen Entwicklungsstand her können sie dies noch nicht beherrschen; das kommt erst deutlich später! Ob Ihr Kind die wichtigsten Aufgaben meistert, sehen Sie am besten, wenn Sie hinter ihm herfahren. Ganz wichtig: Überfordern Sie es nicht! Schimpfe wegen Unachtsamkeit beispielsweise kann Fahrfreude trüben, dabei wollen wir diese doch steigern. Stattdessen sollten Eltern Geduld zeigen und wieder und wieder mit dem Kind üben – zuerst einfache Aufgaben, dann die schwierigeren.

Grüner Pfeil für Radfahrer: Abbiegen trotz Roter Ampel!

Lernt mein Kind das nicht alles in der ­Grundschule?

Es stimmt, alle Kinder machen in der Grundschule (3. oder 4. Klasse) eine Radfahrausbildung. Dort lernen die Kinder Verkehrsregeln und die für sie wichtigsten Verkehrsschilder, aber üben auch das richtige Verhalten beim Radfahren. Manche Kinder schaffen die Abschlussprüfung dieser Ausbildung nicht – aber die „Prüfung“ ist nur eine Empfehlung an die Eltern und hat keine rechtliche Bindung wie beispielsweise ein Führerschein. Eltern sollten also auch nach der Radfahrausbildung in der Schule individuell prüfen, wie sicher ihr Kind auf dem Fahrrad ist und bei Bedarf einfach noch mehr üben. Das regelmäßige „Training“ – auf dem Weg ins Schwimmbad, zur Schule oder bei kleinen Familienausflügen – macht Spaß und gibt mehr Sicherheit.

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Apropos Sicherheit: Wie bringe ich mein Kind zum Helmtragen?

Dieser Punkt ist nicht zu unterschätzen. Denn wenn der Fahrradhelm drückt oder dem Kind optisch nicht gefällt, lehnt es diesen schnell ab. Nehmen Sie unbedingt Ihr Kind zum Helmkauf mit! Es gibt heutzutage auch schon für Kinder so viele verschiedene Helme – mit schönen Mustern, sportlichen Formen etc. Wenn das Kind sich selbst aussuchen kann, welchen Fahrradhelm es haben will, stehen die Chancen gut, dass es diesen dann auch trägt. Zusätzlich ist die Vorbildfunktion der Eltern extrem wichtig: Wenn es für Eltern normal ist einen Helm zu tragen, sind Kinder auch bereit dazu. Für uns geht es beim Fahrradhelm nicht um die Akzeptanz eines Gegenstands, sondern um die Vermittlung einer inneren Haltung: „Ich übernehme Verantwortung für mich und andere“ – diese sollte zu einer Selbstverständlichkeit werden.

Wie muss ein Kinderfahrrad ausgestattet sein?

Jedes Fahrrad, das im Straßenverkehr genutzt wird, muss mit Klingel, Bremsen, weißem Vorder- und rotem Rücklicht und diversen Reflektoren ausgestattet sein, wie es die StVZO regelt. All dies gilt auch für Kinderfahrräder, wenn man mit ihnen im Straßenverkehr unterwegs ist. Zusätzlich empfehlen wir Schutzbleche, einen Kettenschutz, einen Fahrradständer, einen Gepäckträger sowie weiche Griffe. Um den klassischen Wimpel gab es in den 1980er Jahren einen regelrechten Hype, der mittlerweile wieder abgeflaut ist. Wir finden ihn nicht so wichtig – im Gegensatz zum Fahrradhelm, der elementar ist.

Sie befinden sich noch auf der Suche nach dem richtigen Zweirad für Ihr Kind? In diesem Artikel haben wir zusammengefasst, worauf es beim Kauf zu achten gilt.

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