Tempo 30 soll mit dem neuen Verkehrsgesetz einfacher umsetzbar sein

Neues Verkehrsgesetz: Kommentar

Neues Verkehrsgesetz: Wichtig und richtig

Neues Verkehrsgesetz: Kommentar

Seit Ende Juni ist das neue Straßenverkehrsgesetz in Kraft. Eigentlich hätte es schon 2023 kommen sollen. Der Bundesrat hatte aber den eigentlich schon ausverhandelten Kompromiss blockiert - bis jetzt. Dass ein neues Gesetz kommt, ist wichtig und richtig, kommentiert Radfahren.de-Redaktionsleiter Stephan Kümmel.
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Ende Juni ist das neue Verkehrsgesetz in Kraft getreten. Vor allem den Kommunen – also Städten und Gemeinden – soll es die Verkehrsplanung vor Ort erleichtern. Die Novelle des Gesetzes, das im Kern aus den 1950er Jahren stammt, war überfällig. Gut, dass es jetzt – mit mehr als einem halben Jahr Verzögerung – endlich kommt. Es ist nicht perfekt, aber es zeigt klar in die richtige Richtung. Und zwar nicht nur wegen des endlich implizierten Umwelt- und Klimaschutzes. Vor allem wegen des Schutzes der vom Verkehr betroffenen Menschen.

Verkehrsgesetz: Den Kommunen waren die Hände gebunden

Ich erinnere mich noch an meine Zeit als Lokalredakteur vor gut zehn Jahren. Eine Gemeinde kämpfte seinerzeit schon viele Jahre für Tempo 30 an einer Landesstraße. Am Ortseingang liegen gleich drei Schulen, darunter eine Grundschule, außerdem eine Kita und der örtliche Sportplatz mit regelmäßigem Training auch für die Kinder- und Jugendmannschaften. Immer wieder lehnte die übergeordnete Verkehrsbehörde das Tempolimit ab. Nicht, weil keine Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung bestünde. Die erkannten ausnahmslos alle Beteiligten. Sondern weil der übergeordneten Behörde rechtlich die Hände gebunden waren. Das damals rechtsverbindliche Argument mit Blick auf das Verkehrsgesetz: Es liegt keine Gefahrenstelle vor. Dazu machte es seinerzeit nur ein schwerer Verkehrsunfall – also wenn sprichwörtlich das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

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Verkehrsgesetz: Sinnfreie alte Tempolimit-Regeln

Zwar liegen die Schulen und die Kita unmittelbar an der Straße. Der Schulweg der allermeisten Schüler führt an ihr entlang und quert diese Hauptverkehrsachse in Richtung Autobahn. Die eigentlichen Zugänge zu den Schulen und zur Kita aber liegen in einer Seitenstraße. Ein Tempolimit wäre laut Verkehrsgesetz abseits eines schweren Unfalls nur dann anzuordnen gewesen, wenn der Zugang zu den Schulen direkt an der Hauptstraße gelegen hätte. Alle Gremien der Gemeinde, vom Ortsbeirat, der untersten Ebene, bis zur Gemeindevertretung und dem Gemeindevorstand plädieren für das Tempolimit – ohne Erfolg. Bis heute.

Endlich mehr Einfluss für die echten Experten

Das ist nur ein einziges Beispiel, wie das bisherige Straßenverkehrsrecht von nahezu allen Beteiligten gewollte und nach gesundem Menschenverstand auch absolut sinnvolle Veränderungen des Straßenverkehrs blockiert hat. Mit dem neuen Verkehrsgesetz bekommen die Kommunen nun endlich mehr Einfluss auf die Straßen, die durch ihre Städte und Gemeinden führen. Denn wer kennt die Bedürfnisse vor Ort besser als die Menschen, die dort leben? Eine übergeordnete Verwaltungseinheit, womöglich weit entfernt, ganz sicher nicht. Die nötige fachliche Expertise, um Wildwuchs zu vermeiden, sitzt in den Bauämtern der Städte und Gemeinden, die sich wiederum Unterstützung bei übergeordneten Behörden holen können. Die Entscheidung aber nun endlich vor Ort treffen zu können, ist richtig und wichtig.

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