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Smartphone auf dem Fahrrad: Diese Bußgelder drohen

Bußgeld für Radfahren: Das droht beim Benutzen des Smartphones

Smartphone auf dem Fahrrad: Diese Bußgelder drohen

Wie beim Autofahren, darf auch auf dem Fahrrad das Smartphone nicht benutzt werden. Welche Bußgelder beim Verstoß drohen, klären wir in unserem Service-Artikel.
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Genauso wie das Telefonieren beim Autofahren tabu ist, darf das Handy auch auf dem Fahrrad nicht benutzt werden. Wer das Handy auf dem Fahrrad benutzt, riskiert Bußgelder, die jedoch milder ausfallen als beim Autofahren. Radfahrer, die während der Fahrt das Handy benutzen, bringen sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.

Bußgelder: Handynutzung auf dem Rad – eine Ordnungswidrigkeit

In § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Benutzung des Handys auf dem Fahrrad als Ordnungswidrigkeit definiert, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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Die Benutzung des Handys ist konkret dann verboten und gilt als Ordnungswidrigkeit, wenn das Fahrrad dabei geführt und das Handy in der Hand gehalten oder aufgenommen wird.

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Das heißt, dass die Benutzung des Handys beim Schieben des Fahrrads oder mit einer Halterung erlaubt ist. Verfügt das Handy über eine Halterung am Fahrrad, kann es auch für die Navigation genutzt werden. Radfahrer, die ihr Fahrrad schieben, gelten als Fußgänger und dürfen das Handy benutzen.

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Tipp: Auch beim Halten an einer roten Ampel stehen Radfahrer und dürfen das Handy benutzen. Um sich besser auf den Verkehr zu konzentrieren, wird das jedoch nicht empfohlen.

Gestörte Aufmerksamkeit durch das Handy auf dem Fahrrad

Die Benutzung des Handys auf dem Fahrrad ist verboten, da die Aufmerksamkeit der Radfahrer gestört wird. In einem Experiment in einer belgischen Fahrschule von 2012 mussten Fahrschüler fahren und gleichzeitig eine SMS schreiben. Sie scheiterten, da sie nicht angemessen vorausschauend fahren oder ausweichen konnten.

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Das Fahrverhalten wird durch die Benutzung des Handys beeinträchtigt, da die Radfahrer abgelenkt sind, was vor allem im Großstadt- und Feierabendverkehr eine ernsthafte Gefahr darstellt.

Bußgelder bei der Benutzung des Handys auf dem Fahrrad

Radfahrer, die während der Fahrt das Handy benutzen, riskieren Bußgelder, die folgendermaßen ausfallen:

  • Vorschriftswidrige Nutzung des Handys während der Fahrt: 55 Euro
  • Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 75 Euro
  • Mit Unfallfolge: 100 Euro

Die Bußgelder drohen nicht nur beim Telefonieren mit dem Handy. Auch das Schreiben von WhatsApp-Nachrichten oder SMS, das Suchen von Musik oder die anderweitige Nutzung von Apps, wenn während der Fahrt auf dem Handy getippt wird, ist verkehrswidrig und wird mit einem Bußgeld bestraft.

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In jedem Fall wird die Benutzung des Handys während der Fahrt auf dem Fahrrad nur mit einem Bußgeld geahndet. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot mit dem PKW drohen nicht. Radfahrer müssen also nicht um ihren PKW-Führerschein bangen.

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Bußgelder: Wann ist Telefonieren auf dem Fahrrad erlaubt?

Telefonieren auf dem Fahrrad ist nicht erlaubt, wenn das Handy dazu in der Hand gehalten oder aufgenommen wird. Es ist jedoch erlaubt, zu telefonieren, wenn:

  • das Fahrrad geschoben wird
  • das Fahrrad steht
  • eine Freisprecheinrichtung genutzt wird
  • das Handy an einer Halterung am Fahrrad befestigt ist

Das Handy kann auch mit einer Sprachsteuerung und Vorlesefunktion während der Fahrt genutzt werden. Die Benutzung des Handys ist auch erlaubt, wenn nur eine kurze Blickzuwendung zum Handy erfolgt, die den Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen angepasst ist und gleichzeitig nur eine kurze Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt.

Tipp: Es gibt Handyhalterungen für das Fahrrad, mit denen Radfahrer beim Telefonieren nicht die Hände vom Lenker nehmen müssen. Da die Aufmerksamkeit durch das Telefonieren gestört ist, sollten Radfahrer trotz Halterung zu ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer auf das Telefonieren während der Fahrt verzichten.

Navigation mit dem Handy – was ist erlaubt?

Das Handy kann als Navigationssystem genutzt werden, doch gilt auch hier, dass es während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden darf. Sinnvoll ist eine Halterung. Die Nutzung des Handys für die Navigation ist einfacher als die Verwendung einer faltbaren Karte.

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Radfahrer sollten sich jedoch nicht ablenken lassen und für die Navigation besser anhalten und vom Rad absteigen. Um die Bedienung für die Navigation zu minimieren, sollten die erforderlichen Einstellungen bereits vor der Fahrt vorgenommen werden.

Musik hören beim Fahrradfahren

Längst werden Smartphones auch zum Abspielen von Musik genutzt. Radfahrer hören auf längeren Strecken, beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit oder bei der Nutzung des Fahrrads zur sportlichen Betätigung, mitunter gern Musik. Das ist nicht verboten. Lautsprecher oder Kopfhörer können benutzt werden. Musikhören ist nicht nur mit dem Handy, sondern auch über andere mobile Geräte wie iPod möglich.

Das Hören von Musik auf dem Fahrrad ist erlaubt, doch gelten Einschränkungen, da Radfahrer teilweise auf die Geräuschkulisse im Straßenverkehr angewiesen sind. Sie müssen rechtzeitig reagieren und ausweichen können, wenn sie ein sich näherndes Fahrzeug, eine Hupe, eine Fahrradklingel oder ein Martinshorn hören.

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Solche Geräusche werden nicht oder erst zu spät wahrgenommen, wenn die Musik zu laut ist. Die Musik darf nur so laut eingestellt werden, dass Geräusche aus dem Straßenverkehr noch gut wahrnehmbar sind. Ist die Musik zu laut und werden die Geräusche nicht rechtzeitig wahrgenommen, können Radfahrer sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Ist die Musik zu laut und eine Gefährdung bereits eingetreten, können Bußgelder von 15 Euro verhängt werden.

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