Mikromobilität zum Ausprobieren

E-Scooter: Bundesrat gibt grünes Licht

Zulassung mit Änderungen: Die E-Scooter kommen

E-Scooter: Bundesrat gibt grünes Licht

Erst rudert Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zurück, daraufhin stimmt der Bundesrat zu, nun segnet auch das Bundeskabinett die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung ab: Der Weg für E-Scooter in Deutschland ist frei. Laut dpa könnte es bereits im Juni los gehen. Schon bald werden Leih-Scooter die Innenstädte fluten.
TEILE DIESEN ARTIKEL

Erlaubt ab 12 Jahren, zugelassen für Straße, Rad- und Fußwege. So wollte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer Elektrokleinstfahrzeuge — also E-Scooter und Co. — für Deutschland zulassen. Der Bundesrat aber kündigte Widerstand an. Scheuer ruderte zurück, woraufhin der Bundesrat und nun letztlich auch das Bundeskabinett der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung zugestimmt hat.

Mindesalter für E-Scooter: 14 Jahre

Fahrer müssen demnach nun mindestens 14 Jahre alt sein. Keines der E-Scooter und E-Hoverboards — egal wie schnell es ist — dürfen mehr auf Bürgersteigen fahren. Eigentlich war geplant, Roller bis 12 Stundenkilometern auch für Fußwege freizugeben. Dagegen aber liefen Verbände Sturm.

Keine zwei E-Scooter-Klassen

In der neuen Verordnung wird es nun keine zwei Klassen — langsamere Roller bis 12 Stundenkilometer, die auch Kinder ab 12 fahren dürfen, und schnelle Scooter bis 20 km/h mit einer Altersbeschränkung ab 14 Jahren — mehr geben. Führerschein- und Helmpflicht waren von vornherein nicht Bestandteil der Verordnung. Trotz entsprechender Debatte bleiben beide Forderungen unberücksichtigt.

Versicherungsplakette für E-Scooter

Was verpflichtend bleibt — und auch seit dem ersten Entwurf so vorgesehen war: Jedes dieser elektrischen Kleinstfahrzeuge braucht eine Versicherungsplakette ähnlich der Mofa-Kennzeichen. Für die kompakten Scooter wird es das Versicherungsschild als Aufkleber geben.

Die neuen Regeln in der Übersicht.

Die neuen Regeln in der Übersicht.

ADFC: Infrastruktur für E-Scooter fehlt

Der ADFC freut sich über die neue Regelung, fordert aber gleichzeitig den Ausbau der Radinfrastruktur. Diese sei ohnehin vielerorts unzureichend und würde durch die Scooter weiter verstopft. „Die Freude über die bevorstehende Zulassung von E-Scootern in Deutschland ist deutlich getrübt durch die fehlende Infrastruktur für diese Fahrzeuge“, sagt ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork.

Zum Shop!

Stork: Doppelt so viel Platz für Radverkehr nötig

„Wir wissen aus allen Ländern, in denen diese Fahrzeuge schon unterwegs sind, dass sie auf die Gehwege ausweichen, wenn es keine Radwege gibt, auf denen man sich sicher fühlt.“ Dort komme es dann zu Drängeleien mit Fußgängern und schweren Unfällen. „Dass die deutschen Radwege sehr zu wünschen übrig lassen, hat am Montag sogar Minister Scheuer auf dem Nationalen Radverkehrskongress eingestanden“, so Stork. „Deshalb brauchen wir jetzt ganz schnell doppelt so viel Platz für den Radverkehr und breite, holperfreie Radwege in den Städten.“

Ein typisches Versicherungskennzeichen aus Blech. Hier an einem S-Pedelec.

S-Pedelecs müssen ein Versicherungskennzeichen aus Blech haben. Für E-Scooter wird es eine Version als Aufkleber geben.

Walberg: Infrastruktur kommt nach der Innovation

E-Scooter-Pionier Florian Walberg kann diese Argumente verstehen, verweist aber auf das Verursacher-Prinzip. Seit sechs Jahren bereits kämpft der Walberg-Urban-Electrics-Gründer mit seiner Kommissionsarbeit in Brüssel für die Zukunft urbaner Mobilität. „Die Industrie muss Impulsgeber sein. Keiner erfindet Fahrradwege, bevor es Fahrräder gibt.“ Elektrokleinstfahrzeuge seien eine neue Fahrzeugklasse, deren Entwicklung er seit Jahren vorantreibe. „Ich habe immer gesagt, die Gesetzgebung folgt der Innovation. Und nun ist es soweit. Wir freuen uns sehr, dass unsere politische Arbeit der letzten Jahre Früchte trägt und eine Regelung zum Betrieb von PLEVs nun erfolgt.“

aktiv Radfahren, App, Magazin

Alles Infos zur App!

Schlagworte
envelope facebook social link instagram