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PLEV: Bundesregierung legalisiert E-Scooter

E-Scooter bald legal unterwegs

PLEV: Bundesregierung legalisiert E-Scooter

E-Scooter können in Deutschland womöglich bald legal betrieben werden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat nach langen, zähen Debatten die "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" unterzeichnet. Jetzt fehlt nur noch der Segen des Bundesrats und der EU. Die Branche atmet auf. Die Verordnung macht aber einige Vorgaben, was die kleinen, leichten E-Fahrzeuge erfüllen müssen.
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Das Wichtigste vorweg: Die Blinker- und Führerscheinpflicht für E-Scooter ist vom Tisch. Auch Rückspiegel sind nicht nötig. Trotzdem gilt es einiges zu beachten, um mit dem elektrischen Tretroller im öffentlichen Verkehr unterwegs zu sein. So müssen Fahrer solcher „Personal Light Electric Vehicles (PLEV) ein Versicherungskennzeichen am E-Scooter anbringen. Das muss nicht wie beim S-Pedelec oder am Mofa ein Blechschild sein. Für E-Scooter wird es die Plakette auch als kleinen Aufkleber geben.

Zwei Fahrzeugklassen für PLEV

Die Verordnung, die noch vom Bundesrat bestätigt werden muss, sieht grundsätzlich zwei Klassen von PLEV vor: Fahrzeuge bis 12 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit, und E-Scooter, die maximal 20 km/h schaffen. Die langsamen Versionen dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen unterwegs sein, die Straße ist für sie allerdings tabu. Die schnellen müssen auf Radwegen und – wenn es diese nicht gibt – auf der Straße fahren. Auf Gehwegen und in der Fußgängerzone haben diese Kickboards dann allerdings nichts zu suchen.

Ein typisches Versicherungskennzeichen aus Blech. Hier an einem S-Pedelec.

S-Pedelecs müssen ein Versicherungskennzeichen aus Blech haben. Für E-Scooter wird es eine Version als Aufkleber geben.

Neues Verkehrsschild: E-Scooter frei

Es gibt allerdings eine Ausnahme: In Deutschland wird ein neues Verkehrsschild eingeführt. Es zeigt einen Tretroller mit stilisiertem Kabel und Stecker, darunter das Wort „frei“, ähnlich dem Verkehrsschild Fahrrad frei. Beide bedeuten im Grunde das gleiche: Das abgebildete Fahrzeug darf so beschilderte Gehwege und Fußgängerzonen befahren und entgegengesetzt zur Einbahnstraße unterwegs sein.

Enge Regeln für die Bauart

Um die allgemeine Betriebserlaubnis für ihre PLEV zu erhalten, müssen Hersteller einige Vorgaben erfüllen. So darf der E-Scooter maximal 70 Zentimeter breit, zwei Meter lang und 1,40 Meter hoch sein. Als Maximalgewicht gibt das Ministerium 55 Kilogramm vor. Das PLEV muss über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen. Diese müssen dabei für die Höchstgeschwindigkeit kräftig genug sein. Auch Front- und Rücklicht sind Pflicht. So wie beim Fahrrad sind Akkulampen erlaubt. Ein Dynamo ist also nicht nötig.

Derzeit ist nur Schieben zulässig: Die meisten E-Scooter sind in Deutschland noch nicht zugelassen.

Florian Walberg baut den Egret, einen stylischen E-Scooter.

Aufatmen in der Branche

Seit 6 Jahren kämpft Florian Walberg, Gründer von Walberg Urban Electrics, mit seiner Kommissionsarbeit in Brüssel für die Zukunft urbaner Mobilität. Er ist überzeugt, die Branche habe den nötigen Impuls für die Legalisierung der PLEV gegeben. “Keiner erfindet Fahrradwege, bevor es Fahrräder gibt. PLEV ist eine neue Fahrzeugklasse, deren Entwicklung ich seit Jahren vorantreibe. Ich habe immer gesagt, die Gesetzgebung folgt der Innovation. Und nun ist es soweit. Wir freuen uns sehr, dass unsere politische Arbeit der letzten Jahre Früchte trägt und eine Regelung zum Betrieb von PLEV seitens der Bundesregierung nun erfolgt.“ Walberg ist seit Jahren auf unterschiedlichen Ebenen unterwegs, um E-Scooter zu legalisieren. So kommt er auch im ElektroRad Sonderheft Fahrsicherheit zu diesem Thema zu Wort. In Hannover befasst sich zudem im Mai erstmals eine ganze Messe mit dem Thema Mikromobilität.

Verordnung tritt frühestens im Juni in Kraft

Die Verordnung geht nun an den Bundesrat und – die entscheidende Hürde – an die europäische Kommission. Da diese eine vereinbarte Stillhaltefrist von drei Monaten einhalten muss, wird die Verordnung frühestens im Juni in Kraft treten. Je nachdem, wann die Kommission entscheidet.

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Chaos bei Verleihdiensten befürchtet

Mit der Verordnung ist auch der Weg für E-Scooter-Verleiher wie etwa Bird und Lime aus den USA frei. Die beiden größten Anbieter von Miet-E-Scootern haben inzwischen Marktwerte von mehreren Milliraden Euro erreicht. Branchenexperten sagen PLEV-Sharing-Angeboten eine goldene Zukunft voraus. Ganz reibungslos verläuft die Einführung allerdings nicht, wie Chip etwa beim Blick ins Nachbarland Frankreich festgestellt hat. Die Sorge scheint berechtigt, dass auch in Deutschen Innenstädten bald Miet-E-Scooter zu Tausenden den ohnehin beengten Verkehrsraum für Fußgänger und Radfahrer fluten. Nicht umsonst spricht Florian Walberg davon, dass sich die Verkehrsinfrastruktur den neuen Wirklichkeiten in den Städten – zum Beispiel durch E-Scooter, Lasten- und Elektro-Fahrräder – anpassen muss. Die Arbeit der Verkehrspolitiker ist also durch die neue Verordnung noch nicht beendet.

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