StVO-Reform: Radfahren soll sicherer werden

Mehr Sicherheit für Radfahrer: Das sind die neuen Regeln

StVO-Reform: Radfahren soll sicherer werden

Ein ewiges Hin und Her mit der neuen Straßenverkehrsordnung! Nach der StVO-Reform im Frühjahr 2020 wurden zunächst einige Regeln zurückgestellt und wegen eines Formfehlers neu betrachtet. Erst am 8. Oktober 2021 hat auch der Bundesrat den neuen Bußgeldkatalog abgesegnet. Wir klären, was jetzt gilt.
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Den Straßenverkehr für Radfahrer sicherer und komfortabler machen – das soll die StVO-Reform. Sie wurde bereits im Sommer 2019 vom Bundesverkehrsministerium angekündigt und als die „größte Radreform seit 20 Jahren“ bezeichnet. Nach monatelangen Beratungen im Verkehrsausschuss des Bundestags hatte im April 2020 der Bundesrat den Änderungen zugestimmt. Doch kurz danach wurde sie wieder zurückgenommen.

Was war passiert?

Es gab viel Kritik an den neuen Regelungen, insbesondere dass Autofahrer beim Überschreiten von Geschwindigkeitslimits so schnell ihren Führerschein verlieren. Wegen eines Formfehlers war daher die StVO-Reform für ein Jahr ausgesetzt. Nun jedoch hat sich die Verkehrsministerkonferenz endlich auf einen Kompromiss geeinigt.

Was gibt die StVO-Reform her?

Zu den jetzt in Kraft getretenen Änderungen gehört unter anderem der grüne Pfeil für Radfahrer, wie er schon lange von verschiedenen Verbänden gefordert wird. Auch ein generelles Halteverbot auf Fahrradwegen ist durchgesetzt worden  – dies könnte gefährliche Situationen wegen Falschparkern drastisch reduzieren. So ist beispielsweise auf Schutzstreifen bisher das Parken verboten, aber der kurze Halt bis zu drei Minuten erlaubt gewesen. Auch das Bußgeld fürs Parken auf Radwegen wurde erhöht.

Mehr Sicherheit an Kreuzungen

Ebenfalls für mehr Sicherheit könnte die Regelung sorgen, dass Lkw beim Rechtsabbiegen innerorts nur im Schritttempo fahren dürfen, also 7-11 km/h. Sonst werden 70 Euro fällig plus ein Punkt in Flensburg. Rechtsabbiegende Lkw sind bislang die größte Ursache für tödliche endende Verkehrsunfälle. Das Pkw-Parken vor Kreuzungen und Einmündungen ist nun im Bereich bis zu acht Metern verboten, wenn es einen Radweg gibt. So können sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer schon viel früher besser wahrnehmen.

1,50 Meter Mindestabstand beim Überholen

Bisher war nicht klar geregelt, wieviel Abstand ein Autofahrer beim Überholen von Radfahrern einhalten muss. Die Straßenverkehrsordnung sprach etwas ungenau davon, dass ein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden muss. Die StVO-Reform schreibt nun einen Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und sogar zwei Meter außerhalb von Ortschaften vor – dies ist der Abstand, der bisher bereits empfohlen wird. Außerdem gibt es ab sofort Radfahrer-Überholverbote, die überall dort ausgewiesen können, wo der Platz zum sicheren Überholen nicht ausreicht. Dafür wurde ein neues Verkehrsschild entwickelt.

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Nebeneinander radeln wird durch StVO-Reform erlaubt

Ein Verkehrszeichen für Radschnellwege soll erstmals in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden, außerdem wurde ein spezielles Piktogramm für Lastenfahrräder eingeführt – damit werden Parkflächen und Ladezonen für Cargobikes markiert. Ab sofort dürfen Radfahrer ausdrücklich nebeneinander her fahren, solange es die anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindert. Dies ist zuvor nur in Ausnahmefällen erlaubt gewesen. Außerdem werden spezielle Fahrradzonen eingerichtet. In diesen ist Tempo 30 erlaubt, der Radfahrer bekommt – ähnlich wie in Fahrradstraßen – Vorrang und darf nicht behindert werden. Die Anordnung einer Fahrradzone soll für die Behörden stark erleichtert werden.

Bußgelder stark erhöht

Radwege sollen besser vor parkenden Autos geschützt werden, die eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen können. Deshalb werden die Bußgelder fürs Falschparken erhöht. Bisher gab es je nach Gefahrenlage eine Strafe zwischen 15 und 35 Euro, jetzt kann Falschparken auf Radwegen bis zu 110 Euro kosten. Erstmals gibt es bei besonders gefährlichen Situationen zusätzlich Punkte in Flensburg.

Mitnahme von weiteren Personen auf dem Fahrrad

In der StVO-Novelle ist auch eine Klarstellung zur Personenbeförderung auf dem Fahrrad zu finden. Die neue Formulierung lautet: „Auf Fahrrädern dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alten Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. …“Das heißt, das künftig auch ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen auf dem Rad mitgenommen werden können, wenn das Fahrzeug dafür geeignet ist. Zuvor war einzig die Mitnahme von Kindern erlaubt, nämlich bis zum vollendeten 7. Lebensjahr.

 

 

 

 

 

Weitere Änderungen für den Verkehr

Die anderen Änderungen betreffen nicht den Radverkehr direkt, sollen aber den Umweltschutz erhöhen. So werden beispielsweise gesonderte Parkflächen speziell für Carsharing- und Elektroautos ausgewiesen. Außerdem wird das Befahren der Rettungsgasse stärker bestraft und geht sogar mit Fahrverboten einher. Ebenfalls geahndet werden kann in Zukunft das „Auto-Posing“, bei dem unnötiger Lärm, eine vermeidbare Abgasbelästigung sowie sinnloses Hin- und Herfahren eine Rolle spielen können. Dies wird mit zwischen 20 und 100 Euro bestraft.

Der Hauptstreitpunkt – die Diskussion um Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von Pkw – ist geklärt. Hier gibts weitere Informationen dazu.

Neue Verkehrsschilder

Hier ein Teil der neuen Verkehrszeichen im Überblick.

Dieses Verkehrszeichen soll an engen Stellen ein Überholverbot von Rad- und Motorradfahrern anzeigen.

Das geplante Verkehrszeichen für Radschnellwege.

Die Fahrradzone wurde neu entwickelt, ebenso das passende Schild.

Der Grüne Pfeil für Radfahrer kommt ebenfalls: Trotz Rot darf man fahren, nach einem kurzen Stopp an der Haltelinie.

Das neue Piktogramm für Lastenfahrräder.

Vorschläge des VCD zur StVO-Reform

Die Fahrrad- und Verkehrsverbände haben die Änderungen insgesamt positiv aufgenommen. Der ökologische Verkehrsclub (VCD) vermisst jedoch einen wichtigen Punkt, nämlich die Aufnahme von Tempo 30 in die StVO-Reform.  Innerorts könnte 30 km/h als Regelgeschwindigkeit gelten, weil dies die wichtigste Maßnahme sei,  „um nicht nur den Radverkehr, sondern den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer in den Städten sicherer, leiser und übersichtlicher zu machen.“

Der VCD erklärt, dass Tempo 30 nachweislich die Zahl sowie die Schwere von Unfällen reduziere, Verkehrslärm verringern und für einen entspannteren Verkehr insgesamt sorgen würde. Auf diese Forderungen ist die Bundesregierung bei ihrer StVO-Reform jedoch nicht eingegangen.

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