Berlin hat sein Mobilitätsgesetz.

Mobilitätsgesetz in Berlin beschlossen: 100 Mio. Euro für den Radverkehr

100 Mio. Euro für den Radverkehr in Berlin

Mobilitätsgesetz in Berlin beschlossen: 100 Mio. Euro für den Radverkehr

Berlin hat sein Mobilitätsgesetz! Am 28. Juni 2018 beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus das erste Mobilitätsgesetz Deutschlands, das vor allem auf das Engagement der Initiative Volksentscheid zurückzuführen ist.
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Drei Jahre harte Arbeit liegen hinter der Initiative Volksentscheid Fahrrad. Jede Menge ehrenamtliches Engagement, Hartnäckigkeit, Zeit und Mühe haben die Radaktivisten in ihr Projekt gesteckt und können am Ende stolz sein: Berlin hat sein Mobilitätsgesetz – bislang einzigartig in Deutschland. Die Koalitionsmehrheit von SPD, Grünen und Linken stimmte für das neue Gesetz, CDU, FDP und AfD waren dagegen.

Was beinhaltet das Mobilitätsgesetz?

Das Radgesetz ist vereinfacht gesagt ein Versprechen, dass Berlin fahrradfreundlicher werden muss. Das Land Berlin verpflichtet sich mit diesem Gesetz, die Radinfrastruktur in der Stadt zu verbessern und dem Radverkehr generell Vorrang einzuräumen. Als Zielvorgabe gilt die Vision Zero, d.h. dafür zu sorgen, dass es keine Verkehrstoten mehr gibt.

Wie soll das gehen? An allen Berliner Hauptstraßen sollen geschützte Radwege gebaut werden – diese sind mit Pollern oder Abhebungen vom Autoverkehr getrennt und bieten mehr Schutz als nur rein farblich markierte Radwege. Damit wird außerdem verhindert, dass Autofahrer ihren Wagen auf Radwegen abstellen oder diesen als Ersatz-Spur nutzen, was beides sehr gefährlich für Radfahrer sein kann. Kreuzungen sollen sicherer und einzelne Nebenstraßen zu Fahrradstraßen umgebaut werden. Auch 100.000 Fahrradstellplätze sind bis 2025 geplant. Außerdem sollen 100 Kilometer Radschnellwege entstehen, welche vor allem für Fahrradpendler von großem Nutzen sein können. Insgesamt sind fast 100 Millionen Euro für den Radverkehr in Berlin eingeplant.

Alle Inhalte der aktiv Radfahren 5-2018

Kritik am Mobilitätsgesetz

Kritiker bemängeln, dass sich das neue Berliner Mobilitätsgesetz vor allem auf den Radverkehr konzentriert. Auch der ÖPNV bekommt Erwähnung, Fußgänger und Autofahrer jedoch fehlen bisher fast vollständig. Allerdings soll es demnächst einen zweiten Teil des Mobilitäsgesetzes geben, in welchem auch diese Fragen zentral geklärt werden. Die Abgeordneten von CDU und FDP wehrten sich jedoch generell dagegen, dem Fahrradfahrer mehr Platz zu geben und auf diese Weise Autofahrer zu „vernachlässigen“.

Nachahmer in vielen Städten

Das Engagement der Initiative Volksentscheid hat ihr in ganz Deutschland Bewunderung eingebracht – sie wurde im vergangenen Jahr deshalb auch mit dem Deutschen Fahrradpreis ausgezeichnet. Aus der Initiative hervorgegangen ist übrigens der Verein Changing Cities e.V., der andere Radentscheid-Initiativen mit Know-How und Erfahrung unterstützt. Denn Nachahmer gibt es in vielen Ecken Deutschlands! In mehr als 10 Städten, darunter Kassel, Hamburg, München, Frankfurt und Stuttgart, entstehen derzeit Radentscheid-Initiativen (dazu unser Report in der aktiv Radfahren 5-2018) oder sind bereits aktiv. Währenddessen kämpfen außerdem Gruppen für ein landesweites Radgesetz in Nordrhein-Westfalen und Bayern.

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