Radfahren, Beleuchtung, Dunkelheit, E-Bike, Scheinwerfer

Fahrrad Beleuchtung: Scheinwerfer richtig einstellen

Beleuchtung am Fahrrad: Richtige Einstellung der Scheinwerfer

Fahrrad Beleuchtung: Scheinwerfer richtig einstellen

Eine korrekt eingestellte Fahrrad Beleuchtung erhöht die Verkehrssicherheit enorm. Doch was bedeutet „korrekt eingestellt“ in der Praxis? Wie so oft ist dies die Suche nach dem bestmöglichen Kompromiss.
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Wer würde diese Situation nicht aus eigener, leidvoller Erfahrung kennen? Wenn ein entgegenkommender Radfahrer seine vordere Fahrrad Beleuchtung so hoch eingestellt hat, dass es einem fast schon schmerzvoll in die Augen blendet?

Nach einer solchen Begegnung ist man nicht selten für kurze Zeit „im Blindflug“ unterwegs. Oder wird im Extremfall sogar zum Anhalten gezwungen.

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Zwar ist ein schlecht eingestelltes Licht immer noch besser als gar keins (was leider allzu häufig anzutreffen ist). Dennoch bleibt zu Scheinwerfer richtig einstellen konstatieren, dass eine korrekte Einstellung des Vorderlichts im Verkehrsalltag leider alles andere als selbstverständlich vorausgesetzt werden kann.

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Links eine korrekt eingestellte Fahrrad Beleuchtung. Hell, aber anders als rechts gut zu ertragen.

Oft genug steckt hinter einer solchen „Fehleinstellung“ gar kein böser Wille. Das Radfahren in der Dunkelheit beinhaltet ein Dilemma. Man selbst hat ein Interesse, eine möglichst große Distanz vor dem Fahrrad ausgeleuchtet zu sehen.

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Schließlich lassen sich so etwaige Hindernisse, Fußgänger oder gar unbeleuchtete Radfahrer rechtzeitig genug erkennen. Übertreibt man es aber, und blendet entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, so entsteht auch dadurch wieder eine gefährliche Situation. Wer geblendet wird, kann Geschwindigkeiten oder Distanzen nicht mehr richtig einschätzen. Damit wird nicht nur der Geblendete, sondern auch der Blender selbst in Gefahr gebracht. Was aber ist denn nun eine korrekte Einstellung des Vorderlichts?

Der Gesetzgeber sagt…

Wenn nichts mehr hilft, hilft ein Blick ins Gesetz. Sollte man meinen. Zwar wurde der für „lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad“ zuständige Paragraph 67 der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) im Jahr 2017 sinnvoll ergänzt – und dabei von einigem Ballast befreit.

Der für unsere Thematik relevante Satz 2 im dritten Absatz konstatiert jedoch nur noch lapidar: „Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet“.

„Nicht blenden“ heißt was?

Eine Blendung entsteht, wenn zu viele Lichtteilchen in zu kurzer Zeit in das Auge fallen. Dadurch werden die Rezeptoren der Netzhaut übersättigt. Es entsteht ein „Loch“ in der visuellen Wahrnehmung, das noch einiges länger anhält als die Blendwirkung selbst.

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Für eine Blendung relevant ist jedoch nicht nur die absolute Lichtmenge, sondern auch die Richtung, in der das Licht auf die Netzhaut fällt. So führt etwa ein direkter Blick in die Sonne unmittelbar zu einer Blendung (und im Extremfall sogar zu Erblindung). Blickt man jedoch in einem Winkel an der Sonne vorbei, so lässt sich deren Strahlung (wiewohl weitaus heller als jedes Fahrradlicht)
durchaus auch für längere Zeit gut ertragen.

Aufs Fahrrad übertragen bedeutet das: Ein Frontlicht kann durchaus hell sein. Es darf nur nicht so eingestellt werden, dass der Lichtkegel ansteigt und somit in einiger Distanz vor dem Fahrrad so hoch kommt, dass er direkt ins Auge eines entgegenkommenden Verkehrsteilnehmers fällt.

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Ein ansteigender Lichtkegel (Bild 1) führt zu einer starken Blendwirkung. Gleichzeitig ist die Fahrbahn nicht gut ausgeleuchtet. Die korrekte Einstellung zeigt Bild 2: Der Lichtkegel bleibt knapp unterhalb der Höhe des Frontlichts. Der Entgegenkommende empfindet dies als hell, wird aber nicht geblendet. Die Einstellung in Bild 3 ist blendfrei und dennoch falsch. Ein Hindernis wird viel zu spät erkannt.

So gehen Sie vor

Platzieren Sie Ihr Fahrrad so vor einer Wand, dass sich der Frontscheinwerfer in exakt fünf Metern Abstand dazu befindet. Messen Sie nun die Höhe, in der Ihr Frontlicht angebracht ist, und markieren Sie diese Höhe mit einem Stück Klebstreifen an der Wand.

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Stellen Sie nun den Scheinwerfer so ein, dass sich der Lichtkegel unterhalb dieser Markierung befindet. Kontrollieren Sie diese „Grundeinstellung“, indem Sie sich selbst in zehn Metern Abstand vor Ihr Fahrrad stellen. Abhängig von Ihrem Scheinwerfermodell kann es durchaus sein, dass eine Korrektur nach unten Not tut. Sichere Fahrt!

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