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Lockdown-Maßnahmen: Offener Brief der Fahrradwirtschaft an Bund und Länder

Offener Brief der Fahrradwirtschaft an Bund und Länder zu Lockdown-Maßnahmen

Lockdown-Maßnahmen: Offener Brief der Fahrradwirtschaft an Bund und Länder

Die Verbände der Fahrradwirtschaft und die Radverkehrsverbände wenden sich in einem offenen Brief an Bund und Länder, um im Rahmen der weiteren Lockdown-Maßnahmen auf Basis eines Maßnahmenkatalogs für den Weiterbetrieb von Fahrradfachhändlern und Fahrradwerkstätten Berücksichtigung zu finden.
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Offener Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die Ministerpräsidentinnen der Länder, die Ministerpräsidenten der Länder zu den Lockdown-Maßnahmen während der Corona-Pandemie:

Fahrradhandel schrittweise öffnen – krisenfeste Nahmobilität stärken

Berlin, den 9.02.2021

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Ministerpräsidentinnen,
sehr geehrte Ministerpräsidenten,

die Verbände der Fahrradwirtschaft und die Radverkehrsverbände unterstützen die erfolgreichen Initiativen von Bund und Ländern, um die Ausbreitung SARS-COV-2 zu verlangsamen.

Fahrrad News: Das gibt es Neues aus der Fahrradwelt

Wir sind uns gleichzeitig bewusst, dass der Kampf gegen das Virus noch lange nicht gewonnen ist. Als Branche werden wir weiterhin Verantwortung übernehmen. Insbesondere mögliche Verbreitungen von gefährlichen Virus-Mutationen können rasches Reagieren notwendig machen, dies werden wir selbstverständlich unterstützen.

Fahrradfahren ist gerade mit dem bevorstehenden Frühlingsbeginn ein unverzichtbarer Bestandteil infektionssicherer Mobilität.

Lockdown-Maßnahmen: Fahrrad ist Garant der Mobilität

Es hält Herz, Kreislauf und Lunge in Schwung und bietet eine verantwortungsvolle Möglichkeit, während anhaltender Kontaktbeschränkungen an die frische Luft zu kommen. Für immer mehr Menschen ist das Fahrrad in der Krise zum Garant der Mobilität im Alltag geworden. In wenigen Wochen beginnt die Fahrradsaison, der Bedarf an neuen Fahrrädern – der diesen Winter ohnehin
ungewöhnlich hoch blieb – wird sprunghaft ansteigen.

Bodensee-Königssee-Radweg: Herausforderung und Genuss

Mehr Radverkehr ist ganz besonders in diesen Zeiten ein Gewinn für alle, wer Rad fährt, tut sich und allen Mitmenschen etwas Gutes. Es ist insofern gesellschaftlich erstrebenswert, möglichst vielen Menschen den Zugang zu einem neuen Fahrrad zu ermöglichen.

Verkauf unter Einhaltung der Hygienevorschriften ermöglichen

Wir empfehlen daher, den Verkauf von Fahrrädern, E-Bikes und Zubehör in den lokalen Fahrradläden zu ermöglichen, mindestens aber dort, wo die Inzidenz unter 50 liegt und die Nachverfolgung von Kontakten durch die Gesundheitsbehörden daher möglich ist. Die Einhaltung der Hygienevorschriften des RKI ist selbstverständlich zu gewährleisten.

Wie der Verkauf in Fahrradgeschäften sowohl für Kunden als auch für Mitarbeitende mit minimalem Risiko der Ansteckung umgesetzt werden kann, haben wir in einem Maßnahmenpapier zusammengefasst. Es ist diesem Schreiben beigefügt. Die beschriebenen Maßnahmen haben sich bereits seit dem Frühjahr 2020 flächendeckend bewährt.

Wir bitten Sie, unsere Vorschläge zu prüfen und sie bei den anstehenden Entscheidungen zu berücksichtigen. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll
Als Unterzeichner
Ulrich Syberg, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.
Jörg Müsse, BICO Zweirad Marketing GmbH
Franz-Josef Feldkämper, Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk e.V.
Wasilis von Rauch, Bundesverband Zukunft Fahrrad e.V.
Thomas Kunz, Verband des Deutschen Zweiradhandels e.V.
Uwe Wöll, Verbund Service und Fahrrad e.V.
Ernst Brust, Zweirad-Industrie-Verband e.V.
Georg Honkomp, Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft e.G.

Das vorgeschlagene Maßnahmenpapier zum Fahrradhandel in Bezug auf neue Lockdown-Maßnahmen:

Geregelter Verkauf in Fahrrad-Fachgeschäften

Die deutsche Fahrradwirtschaft schlägt folgende Regeln und Maßnahmen vor, um den Verkauf in Fahrradgeschäften unter sicheren Bedingungen zu ermöglichen. Grundsätzlich gelten die Regelungen und Erlasse der Bundesländer.

Bedingungen
• Das Fachgeschäft bleibt für Publikumsverkehr geschlossen.
• Der Zutritt ist ausschließlich nach Aufforderung möglich.
• Der Zutritt für Personen mit Symptomen ist untersagt.
• Beratung von Einzelpersonen oder Paaren nur mit Termin.
• Begrenzte Anzahl gleichzeitiger Beratungen pro Verkaufsraum
je nach Größe.
• Beratung erfolgt ausschließlich an Kunden mit Bedarf.
• Beratung nur von Kunden, die ihre Einwilligung zur Speicherung
der Kontaktdaten geben.

Schutzmaßnahmen
• Nur Kartenzahlung oder Überweisung / EC-Cash Geräte werden
nach jeder Nutzung desinfiziert.
• Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften.
• Flächen für Kunden und Verkäufer in der Beratung werden ausgewiesen.
• Griffe der Räder werden mit Schutzfolie überzogen/nach jeder Verwendung
desinfiziert.

Jedes Geschäft erstellt einen Ablaufplan zur Umsetzung der Bedingungen und Schutzmaßnahmen und dokumentiert die Einhaltung.

 

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