Fahrradführerschein: Für Verkehrsministerium auch 2025 kein Thema
Verkehrsministerium bestätigt: Fahrradführerschein kommt auch 2025 nicht
Fahrradführerschein: Für Verkehrsministerium auch 2025 kein Thema
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Die Gerüchte um die Einführung von einem verpflichtenden Fahrradführerschein rissen nie so richtig ab.
Allen voran die damit einhergehende Kennzeichenpflicht für Radfahrer, um im Falle eines Unfalls mögliche Fahrerflüchtige besser im Nachhinein besser ausfindig zu machen, bekam stets neuen Diskussionsstoff.
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Nachdem jüngst auch in diversen Facebook-Gruppen die Fahrradführerschein-Gerüchte neu aufkamen, schaffte das das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nun Klarheit. Zumindest für das Jahr 2025.
Fahrradführerschein: keine Pflicht in 2025
Demnach werde es auch im kommenden Jahr keine Fahrradführerschein-Pflicht geben. Also alles beim Alten bleiben – und die Gerüchte darüber aus jüngerer Vergangenheit aufgeräumt sein. Das Konzept eines Fahrradfüherscheins ist in Teilen aber schon beziehungsweise weiterhin existent.

Eine allgemeine Fahrradführerscheinpflicht wird auch 2025 in Deutschland nicht eingeführt. Inoffizielle Fahrprüfungen finden also weiterhin nur in Grundschulen statt.
Denn: Die Radfahrausbildung ist als Teil des schulischen Unterrichts- und Erziehungsauftrages klar verankert – die meisten Kinder machen sie in der dritten oder vierten Klasse, wie auch der ADFC auf seiner Webseite erläutert. In Berlin ist dies sogar in Paragraf 13 der Grundschulverordnung verankert und soll die Sicherheit im Straßenverkehr von Schülerinnen und Schüler deutlich erhöhen. Der nach einer theoretischen und praktischen Prüfungen ausgehändigte Fahrradführerschein ist jedoch eher symbolisch zu verstehen und kein offizielles Dokument.
Fahrradführerschein für Schulkinder
Verpflichtend ist diese Fahrradprüfung für die Kinder nur insofern verpflichtend, als dass sie im Lehrplan vorgesehen ist. Gezwungen wird niemand dazu. Die Schulen können auch keine Radfahrverbote aussprechen, da die Erlaubnis und Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten liegt.
Möglichkeiten für Erwachsene
Menschen, die im erst im Erwachsenenalter Fahrradfahren lernen wollen, können freiwillig an Kursen teilnehmen – wie beispielsweise die Radfahrschule in Berlin. Nach deren Abschluss wird eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt.
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Eine Fahrerlaubnis sieht das Straßenverkehrsgesetz nur für Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein vor. Die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr hält ebenfalls fest, dass für das Fahrrad kein Führerschein benötigt wird.
Verlust von Autoführerschein beim Radfahren möglich
Auch wenn in Deutschland (logischerweise) kein Entzug der Fahrrad-Fahrerlaubnis möglich ist, kann das Nicht-Einhalten diverser Regeln Einfluss auf das Behalten des Autoführerscheins haben.
Dass sowohl Auto- als auch Fahrradfahren zu keiner Zeit unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen vonstattengehen sollte, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Doch wissen sollte man allemal, was das Gesetz für den Fall einer Promillefahrt für Strafen vorgesehen hat. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit und juristisch eine Straftat vor.
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Laut dem ADAC ist dann mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen rechnen. „Zudem werden zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.“Weitere Infos dazu sowie weitere wichtige Verkehrsregeln für Radfahrer sind hier aufgelistet.