Hannes Neupert von ExtraEnergy kennt die Folgen der EU Gerichtsbarkeit und zeigt Auswege auf.

Pedelec KFZ gleichgestellt: Online-Petition kämpft dagegen

E-Bikes und Pedelecs sind Maschinen - Petition könnte Folgen verhindern

Pedelec KFZ gleichgestellt: Online-Petition kämpft dagegen

Ein UN-Papier von 1968 definiert Fahrräder. Damals hatte keiner Pedelecs bedacht. Folge: Die EU muss sie als Kraftfahrzeuge einstufen. Also folgerichtig: Helm, Versicherung, runter vom Radweg, raus aus dem Wald ... Pedition kämpft dagegen. Und Sie können diese unterschreiben!
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Pedelec KFZ gleichgestellt: Laut EU sind Pedelecs Kraftfahrzeuge

1968 hatte keiner auf dem Schirm, dass Pedelecs und E-Bikes weltweit so einen Siegszug hinlegen. Das Fahrrad wurde – von 170 Nationen in der Wiener Straßenverkehrskonvention unterschieben – als reinrassig muskelbetrieben definiert. Seit 1995 werden Pedelecs bis 25 km/h und 250 Watt Motor-Nennleistung in Deutschland rechtlich als Fahrrad eingestuft. Doch dies widerspricht der Fahrzeugdefinition der Vereinten Nationen (UN) von 1968.

Deshalb musste der Europäische Gerichtshof erst kürzlich diese Grundlage bestätigen und Pedelecs als Kraftfahrzeuge einstufen. Fachleute sagen, dass das eventuell schon im September 2018 das in den EU-Staaten Folgen haben könnte: Wie beim Motorrad …. Helmpflicht (Integralhelm?), Kennzeichen, runter vom Radweg, raus aus dem Wald, Führerschein. Das würde die Popularität des Pedelecs massiv einbremsen.

Dass das Pedeles sowohl für den Nutzer in Sachen Gesundheit aber auch für die Mobilität große Vorteile hat und hier nur positive Aspekte anzusetzen wären, ist eingängig und populär, kann eine EU Gerichtsbarkeit in ihrer Entscheidung nicht tangieren.

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Ausweg aus dem Dilemma: Änderung der Fahrrad Definition

Es zeichnet sich ab, dass es zwei Möglichkeiten gibt, dieses Damoklesschwert aus dem Weg zu gehen, erklärt uns Hannes Neupert von ExtraEnergy, einem der Schrittmacher des E-Bike Booms, (zu denen auch ElektroRad als ersten Medium zählt, dass vor 10 Jahren die ersten Berichte und Test veröffentlichte). Zunächst gilt es, die UN-Erklärung von 1968 neu zu definieren … und das Pedelec dem Fahrrad gleichzusetzen.

Zur Änderung der Fahrrad-Definition hat ExtraEnergy 3 Optionen verfasst.

Zur Änderung der Fahrrad-Definition hat ExtraEnergy 3 Optionen verfasst.

Pedelec dem Fahrrad gleichsetzen. Petition ist online

Hierfür wurde von ExtraEnergy am heutigen 7.7. 2018 eine Kampagne gestartet bei www.openpetition.de , die alle Pedelec-Fahrer unterschreiben und über ihre Kanäle in den Sozialen Netzwerken teilen sollten.

Um sicherzustellen, dass das Pedelec/E-Bike auch in Zukunft dauerhaft ohne Versicherungskennzeichen, Helmpflicht, Alterslimit und Führerschein gefahren werden darf, setzen auch wir von ElektroRad uns für eine Änderung der UN-Fahrzeugdefinition ein.

Jede Stimme zählt. Auch Ihre. Bitte unterschreiben. Hier geht´s direkt zur Petition

Dass eine Petition eine UN-Definition erstaunlich schnell kippen kann, zeigt die für autonomes Fahren. Hier wurden in nur 8 Monaten „Roboter-Fahrzeuge“ hinzugefügt.

Die neue Beschleunigungsformel soll Pedelecs noch sicherer als Fahrräder machen ... dann bräuchte es keine Versicherung.

Die neue Beschleunigungsformel soll Pedelecs noch sicherer als Fahrräder machen … dann bräuchte es keine Versicherung.

Neue Definition der Beschleunigung bei Pedelecs

Die zweite Lösung, um eine Versicherung zu vermeiden, stammt von Leuten, die es wissen: von Experten der Versicherungswirtschaft. Ihr Credo: Sollte das Pedelelc sicherer als ein  Fahrrad sein, braucht es keine Versicherung. Sondern einen neuen Standard und einen neuen rechtlichen Rahmen.

Um sicherzustellen, dass das Unfallrisiko beim Pedelec/E-Bike nicht höher ist als bei einem herkömmlichen Fahrrad, gibt es Chancen in der Software eines Pedelecs: Durch clevere Definition der Beschleunigung (eine Formel, die der Beschleunigungspapst Dr. Andreas Fuchs aus der Schweiz entwickelte), könnte man das Anfahrverhalten so regulieren, dass u.a. das gefährlich eingestufte Anfahr-Pendeln nicht mehr vorkommt (= Vorteil gegenüber dem Fahrrad) und dass weitere Beschleunigungen kontrolliert ablaufen (wichtig bei Kindern, ungestümen Jugendlichen, Älteren Nutzern = da geringere Folgen bei einem Crash). Bosch soll mit den Fuchsschen Formeln bereits an einem Software-Prototypen arbeiten, ist von Insidern zu erfahren.

Kern der Überlegungen: Die Beschleunigung arbeitet bis in den Geschwindigkeitsbereich von 6-10 km/h hinein, unterstützt in der Ebene ebenso wie beim Anfahren am Berg – „selbst wenn die Oma im Hänger ihre Enkel spazieren fährt, schiebt sie der Motor souverän und sicher an“, sagt Hannes Neupert.

Neu ist das Motor-Unterstützungs-Prinzip: Die Motorunterstützung folgt analog der eingebrachten Muskelkraft. Ältere Leute mit wenig Power in den Beinen fahren naturgemäß langsamer, sportliche Urbanbiker oder Mountainbiker mit trainierten Beinen kommen schneller voran – das Prinzip gleicht dem eines Rennrads.

Neupert und andere Fachleute schlagen für einen neuen rechtlichen Rahmen eine Kappung der Motorunterstützung nicht bei 25 km/h vor wie bisher, sondern erst bei 30 oder 32 km/h. Die positiven Erfahrungen aus der Schweiz und den USA könnten so weltweit Geltung erlangen.

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