Strafen im Straßenverkehr: Halten auf Radwegen bleibt verboten

Strafen im Straßenverkehr: Das gilt

Novelle der Straßenverkehrsordnung

Strafen im Straßenverkehr: Das gilt

Erst Jubel, dann Verunsicherung: Seit April gilt ein neues, fahrradfreundlicheres Straßenverkehrsrecht - eigentlich. Denn wegen eines Formfehlers haben fast alle Bundesländer Teile davon schon wieder außer Kraft gesetzt. Radfahrer aber können aufatmen: Der Großteil der verbesserten Regeln für Radfahrer gilt weiterhin. Der ADFC zeigt, welche.
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Zuerst herrschte auch beim ADFC eine gewisse Ratlosigkeit: Die frisch aufgelegte Novelle des Straßenverkehrsrechts sollte plötzlich nicht mehr gelten. Knackpunkt: Die verschärften Fahrverbots-Regeln für Raser, die Strafen im Straßenverkehr. Wegen eines Formfehlers könnten diese Regeln nicht umgesetzt werden, hieß es aus dem Verkehrsministerium. Nun hat sich die ADFC-Rechtsabteilung intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt und ein Dossier veröffentlicht.

Aktuelles ADFC-Dossier zu Strafen im Straßenverkehr

Darin klärt der ADFC auf, dass es nicht „eine Novelle“ gegeben habe, sondern die Änderungen aus mehreren einzelnen Verordnungen bestehen. Für Radfahrer relevant seien dabei vor allem die Strafen im Straßenverkehr. Konkret: Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung, der Bußgeldkatalog-Verordnung und der Fahrerlaubnisverordnung. In letzterer werden die Punkte in Flensburg geregelt.

Der Formfehler trat im Bußgeldkatalog sowie bei den Fahrverboten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf, informiert der ADFC. Bei den Strafen im Straßenverkehr wendeten die Bundesländer nun wieder den alten Bußgeldkatalog an. Darin sind auch Strafen geregelt, die für gefährdendes Verhalten gegenüber Radfahrenden verhängt werden.

Strafen im Straßenverkehr: Das sagt das Ministerium

Auf Anfrage von radfahren.de sagte eine Ministeriumssprecherin, dass alle Änderungen zum direkten Schutz von Radfahrern weiterhin gelten. Das betrifft unter anderem die inzwischen verbindlich festgeschriebenen Abstandsregeln beim Überholen eines Radfahrers. Innerorts müssen Autos nun mindestens 1,5 Meter, außerorts sogar zwei Meter Abstand zu Radfahrern einhalten. Änderungen gibt es aber sehr wohl bei den Strafen im Straßenverkehr.

Die neuen Abstandsregeln seien ebenfalls weiterhin gültig wie das Halteverbot auf Radstreifen und Fahrradwegen. Obgleich die Strafen bei Zuwiderhandlung auf das Niveau von vor der Rechtsänderung nun in den meisten Bundesländern wieder gilt.

Weiterhin allgemeine Unsicherheit

Trotzdem besteht weiterhin eine große Unsicherheit. Denn derzeit ist völlig unklar, welche Teile welcher Verordnung derzeit gelten. Denn Strafen im Straßenverkehr sind in allen Verordnungen zumindest mittelbar enthalten. Darum fordert der ADFC Bund und Länder auf, so rasch wie möglich Rechtssicherheit herzustellen. Eine weitere Forderung: Die verschärften Regeln zum Fahrverbot für Raser nicht rückwirkend wieder abzumildern.

Keine Rolle Rückwärts

Beim Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern dürfe es keine Rolle Rückwärts geben, so der ADFC. Außerdem befürchtet er durch die Unsicherheiten, dass wichtige Radverkehrsprojekte monate- oder gar jahrelang verzögert würden. Der Schutz der Radfahrer  auch vor Rasern – müsse Priorität haben. Denn seit Jahren sind es die Radfahrer, bei denen die Zahl der tödlich Verunglückten im Straßenverkehr als einzige Gruppe steigt.

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