Bikepacking: Rechtliches rund um Zelten, Feuer und Co.

Bikepacking: Grauzone Nachtlager

Bikepacking: Rechtliches rund um Zelten, Feuer und Co.

Gravelbike und Bikepacking sind die Rettung in Corona-Zeiten: Einfach mal rausfahren für eine Nacht, die Natur entdecken, die Seele baumeln lassen und das Radeln genießen. Doch die Gesetzeslage macht diese Touren abenteuerlich, denn längst nicht alles ist legal. Gunnar Fehlau, Bikepacker der ersten Stunde, gibt Tipps.
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Das Micro-Adventure, oder auch Overnighter genannt, folgt einem einfachen und gleichsam beliebten Muster: Am späten Nachmittag – meist nach getaner Arbeit – schwingt man sich aufs Rad, fährt raus in die Natur und sucht sich dort einen Schlafplatz für die Nacht, um am anderen Morgen zurückzufahren. Nach einer Katzenwäsche geht es direkt zurück an die Arbeit. Das ist Bikepacking in der kurzen Variante.

Während in Skandinavien das sogenannte „Jedermannsrecht“ einen rechtlichen Rahmen setzt, der das „Wildzelten“ eindeutig und sehr freizügig regelt, herrscht in Deutschland in jedem Bundesland eine andere Gesetzgebung. Das Zelten im Wald ist überall untersagt, in sogenannter freier Landschaft, abseits von Wald und bebautem und bewirtschaftetem Gebiet, unterscheiden sich die Regeln von Bundesland zu Bundesland. Das Spektrum reicht von eingeschränkter Erlaubnis über Nichtregelung bis zum ausdrücklichen Verbot. Was alle eint: Das Zelten ist nur mit Erlaubnis des Landeigentümers erlaubt.

Wo fängt Wildzelten an?

Eine sogenannte „Notübernachtung“, die sich ergeben kann, weil ein Weiterkommen wegen technischer Defekte, widriger Witterung, körperlicher Erschöpfung oder Verletzung nicht möglich ist, ist selbstverständlich jederzeit und allerorten möglich. Ihrer Natur nach ist diese Notübernachtung nicht planvoll, sondern situativ. Wer also mit Zelt ausgerüstet im Waldstreifen zwischen zwei großen Landstraßen angetroffen wird, der kann sich nur schwerlich auf einen Notbiwak berufen. Auch ist unklar, wann ein kurzes Nickerchen, das keinem verboten sein kann, aufhört und „richtiger“ Nachtschlaf beginnt.

Notfall oder planvoll?

Die bisherige Rechtsauffassung eint, dass wer planvoll ein Lager errichtet, der vollzieht keine Notübernachtung. Gemeinhin gilt: Sobald ein Zelt aufgebaut wird (also irgendwas mit Gestängen und Heringen), fängt „Lager“ an und „Notquartier“ hört auf. Viel Verhandlungsspielraum ergibt sich bei gutem Wetter und bester Gesundheit also nicht.

Unauffällig: Biwaksack

Manch greifen deshalb fürs Bikepacking auf Biwaksäcke zurück und verzichten auf Zelte. Das macht sie unauffälliger und reduziert damit die Wahrscheinlichkeit, sich erklären zu müssen. Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig: Die Übernachtung ohne festes Lager im Biwaksack ist nach mancher Rechtsauffassung noch im so genannten Betretungsrecht inkludiert oder zumindest nicht explizit verboten. Beim richtigen Verhalten (siehe unten) lässt sich in dieser Grauzone ganz gut und ruhig schlafen. Dennoch: Nach wie vor steht die Erlaubnis des Landeigentümers aus.

Gar nicht so einfach: Erlaubnis einholen

Logisch, nichts ist einfacher, als am Bauernhof höflich zu fragen, ob man auf der Wiese hinter der Scheune den Schlafsack ausrollen darf. Mit Erlaubnis darf sogar ein feudales Lager errichtet werden. Häufig lässt sich aber kaum eruieren, wem das Land gehört und das kommt in der Praxis dann doch wieder einem „De-facto-Verbot“ nahe. Und sollte etwa an einem Schild oder einer Infotafel das Eigentumsverhältnis erklärt sein, am Wochenende oder spät abends lässt sich nur schwer eine Erlaubnis einholen – womit wir wieder beim „De-facto-Verbot“ wären.

Gibt es auch: Legale Lager

Am nächsten dran am Wildzelten sind sicherlich naturnahe Camping- bzw. Naturlagerplätze. Das sind oft ausgewiesene Flächen, auf denen das Zelten erlaubt ist. Die Spielregeln gibt der Eigentümer vor: In der Regel ist eine digitale Vorbuchung notwendig. Das ist sinnvoll, um Überbelegung zu verhindern, schließt aber Spontaneität aus. In der Eifel, in Schleswig-Holstein und im Pfälzerwald werden solche Zeltmöglichkeiten bereits angeboten. Zudem gibt es auch private Initiativen, um legales Zelten zu ermöglichen. Etwa die Webseite www.1nitetent.com. Hier können Landbesitzer Zeltmöglichkeiten ausweisen und Wanderer und Radler diese suchen.

Klassische Campingplätze

Dann gibt es ja noch klassische Campingplätze. Und die haben zwei Schwachstellen. Die eine ist coronabedingt: Sie sind gerade meist geschlossen. Die zweite ist leider grundsätzlicherer Natur: Sie sind meist für automobile Bedürfnisse optimiert und nur selten so naturnah wie man sich das fürs Bikepacking wünscht. Die Bloggerin Andrea Sievers machte ihrer Wut darüber in ihrem Podcast „Raus!“ Luft. Die April-Folge trägt den Titel „Warum ich keine Campingplätze mag“ und dort sagt sie: „Ich kaue schon auch länger auf der Frage herum, was wohl mehr Schaden für Natur und Klima anrichtet: Ein Mensch, der oder die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs ist, eine Nacht alleine wild zeltet und dabei keine Spuren hinterlässt oder jemand, der im Van oder Wohnmobil seine Zweitwohnung eingerichtet hat und damit durch die Lande fährt? Letzteres ist erlaubt, ersteres meist verboten.“

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Bikepacking: Verantwortungsvoll in der Grauzone

Kein Campingplatz in der Nähe? Keine Kraft mehr für weite Fahrten? Die Eigentumsfrage vor Ort nicht zu klären? Dann muss es doch eine Zeltnacht im „Stealth-Modus“ sein. Hier sind die besten Tipps, damit die Nacht für einen selbst und für die Natur eine gute wird. Egal, wie schön es sein mag oder wie müde man ist: Nationalparks und Naturschutzgebiete sind tabu. Plätze, die für Rast vorgesehen sind, sollte man für ein Biwak bevorzugen. Hier gibt es in der Regel minimale Infrastruktur und die Tierwelt ist an Menschen gewöhnt. Also Unterstände, Bänke oder Schutzhütten. Generell sind Schutzhütten mit Feuer- oder Grillstellen ideal. Hier (und nur hier!) lässt sich ein Lagerfeuer in Erwägung ziehen, sofern die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe dies erlaubt. Je steiniger der Boden, desto weniger leidet Bewuchs unter der Übernachtung. Wer Charakter hat, der nimmt mehr Müll vom Spot mit, als er dort hingebracht hat! Andenken in Form von Blumen, Steinen usw. sind keine coole Idee; es bei einem Foto zu belassen, spart Gewicht und schont die Umwelt.

Wer abends noch kochen möchte, dem ist zu empfehlen, Mampfplatz und Schlafstätte zu trennen: Also erst an einer Stelle kochen und essen und dann nochmals den Platz wechseln. Diese Vorgehensweise sorgt ganz selbstverständlich dafür, dass man erstens während des Essens/Kochens alle Schlafausrüstung noch verpackt hält und so gegenüber anderen Menschen als pausierend wahrgenommen wird und zweitens am eigentlichen Schlafplatz meist umgehend leise im Schlafsack verschwindet.
Auch hat die Ausrüstung Einfluss auf die Nacht im Wald: Jede Art von Reflektoren und Reflexmaterial (etwa in Leinen) sollte abgeklebt oder ersetzt werden. Eine Stirnlampe mit Rotlicht ist viel dezenter als jene mit Weißlicht.

WC = Wilderness Closet?

Das Beste ist, sein Geschäft in der Zivilisation zu verrichten. Also vor Aufbruch oder nach der Rückkehr. Wenn das nicht geht, sollte Kot mindestens 25 cm tief vergraben und das Klopapier in einem Mülleimer entsorgt werden, weil es sich entgegen landläufiger Meinung nur sehr langsam zersetzt.

— Hinweis-Disclaimer: Weder unser Autor Gunnar Fehlau noch die Radfahren-Redaktion haben eine juristische Ausbildung, um eine Rechtsberatung geben zu können. Der Text gibt Anregungen; Eigenverantwortung und Recherche obliegen aber immer den Lesern. —

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