Blinker fürs Fahrrad: Produkte, Regeln, StVZO

Richtungsweisend: Blinker fürs Fahrrad

Blinker fürs Fahrrad: Produkte, Regeln, StVZO

Seit Juni 2024 sind Blinker für sämtliche Fahrräder zugelassen, zuvor waren sie nur an mehrspurigen Rädern erlaubt. Doch was bedeutet das jetzt für den Radfahrer? Welche Produkte gibt es auf dem Markt, wie funktioniert die Nachrüstung und welche Alternativen zum Fahrradblinker gibt es? Eine Bestandsaufnahme.
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Die Idee des Blinkers fürs Fahrrad ist eine gute Sache: Eindeutig können andere Verkehrsteilnehmer erkennen, in welche Richtung jemand abbiegen möchte. Dafür muss die Hand nicht vom Lenker genommen werden, was ein echtes Sicherheitsplus ist. Gerade in unangenehmen Situationen mit nassem Asphalt oder auf unebenen Feldwegen, während des gleichzeitigen Abbremsens oder beispielsweise auf einem schwer bepackten Cargo­bike. Zudem ist die Abbiege-Anzeige dann auch bei völliger Dunkelheit noch sichtbar – ohne dass der Radfahrer eine komplett reflektierende Jacke oder leuchtende Handschuhe trägt. Eigentlich erstaunlich, dass ein Sicherheits-Feature, das bei anderen Fahrzeugen längst Standard ist, am Fahrrad lange nicht zugelassen war.

Änderung der StVZO

Bis zum Sommer 2024 galt: Nur mehrspurige Räder, also beispielsweise Trikes und manche Lastenräder, dürfen mit Blinker ausgestattet sein. Ebenso Fahrräder mit einem Aufbau, der Handzeichen verdecken könnte. Dann hat das Bundesverkehrsministerium eine Änderung der Straßenverkehrszulassung vorgeschlagen – mit dem Argument, gestiegene Unfallzahlen mit E-Bikes bereiteten Sorge und sollten so künftig reduziert werden.

Seit dem 19. Juni 2024 steht es nun auch offiziell in der 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Richtungsanzeigende Blinker sind jetzt für jede Art von Fahrrad zugelassen. Einiges ist davon sehr klar geregelt. So ist beispielsweise grundsätzlich vorgeschrieben, dass der Richtungsanzeiger gelb oder orange leuchtet. Und es ist weiterhin nicht erlaubt, sonstige Fahrradlichter mit Blink-Modus zu nutzen. Roland Huhn, Rechtsexperte des FahrradClubs ADFC, geht davon aus, dass die StVZO voraussichtlich 2025 vollständig neugefasst wird. Doch: „Nach unserer Einschätzung werden blinkende Scheinwerfer und Rückleuchten unzulässig bleiben.“ Denn blinkendes Licht an Fahrzeugen sei in Deutschland für die Fahrtrichtungsanzeige und für Warnungen reserviert.

Aber ein Fahrradblinker zur Richtungsanzeige ist nun erlaubt – was heißt das eigentlich? Unsere Gespräche mit den Lichtexperten zeigen eindeutig: Der Wille ist da, aber es wurde lange abgewartet. Erst fehlte die Zulassung, dann die klaren Definitionen zur Montageposition. Erst jetzt, wo alles das fix ist, werden die meisten Lichthersteller mit der Entwicklung starten – denn kaum einer vermochte in diese Lücke hinein bereits investieren. Zu viel Unsicherheit stand einem großen Aufwand gegenüber.

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Marktübersicht: Blinker fürs Rad

Das wiederum heißt aber nicht, dass der Markt bisher nichts hergibt. Wer einen Blinker für sein Fahrrad möchte, kann diesen bekommen. Busch + Müller hat als einziger großer Lichthersteller mit Turntec bereits einen Blinker im Sortiment. Das System kostet 199,90 Euro und ist vor allem für E-Bikes gedacht. Die beiden vorderen Blinker werden dabei unter dem Lenker montiert, die hinteren seitlich am Gepäckträger, also in der Nähe des Rücklichts. Als Bedienelement dient ein kleiner Wipptaster am Lenker. Er ist ähnlich dem Pkw-Blinker, lässt sich beispielsweise durch kurzes Antippen zum mehrmaligen Blinken aktivieren. Auch ein beidseitiges Warnblinken ist möglich.

Claudia Müller von Busch + Müller bestätigt die hohe Nachfrage nach dem Produkt und das große Interesse auf den Messen. Gleichzeitig weist sie aber auch darauf hin, dass die Montage nichts für einen Laien ist: „Da der Anbau nicht ganz trivial ist, empfehlen wir die Nachrüstung durch den Fachhandel“, erklärt Müller. Der Anschluss am E-Antrieb sei grundsätzlich nicht einfach, und idealerweise müsse der Kabelbaum auch durch den Rahmen gezogen werden. Keine Sache, die man mal eben zuhause durchführen kann. Auch beim Fahrrad ohne Motor ist es kompliziert: Hier muss man zwar nicht so stark ins System eingreifen, aber dafür fehlt eben auch die Stromquelle. Ein passender Akku wird bisher nicht direkt bei Busch & Müller angeboten.

Ein weiterer Anbieter ist Velorian, ein Berliner Unternehmen, das in den letzten Jahren viel Zeit in die Entwicklung eines Fahrradblinkers investiert hat. Dieser ist ebenfalls bereits zugelassen und kann am Rad montiert werden, an ganz ähnlicher Stelle wie Turntec. Blinker für hinten und vorne, dazu eine Bedieneinheit für den Lenker. Und auch in diesem Punkt unterscheiden sich die Produkte nicht: Versierte Privatleute sind möglicherweise in der Lage, die Blinker selbst einzubauen. Die ersten Anfragen kamen von Tüftlern, die den Blinker selbst einbauten. Eckehard Bahr von Velorian erläutert, man habe auch aus deren Rückfragen viel gelernt und das Produkt ständig weiterentwickelt. „Das Ergebnis ist die Variante Plug&Ride, die den Aufwand für den Anbau stark reduziert.“ Empfohlen wird dennoch die Montage durch den Fachhändler – und sie ist laut Bahr mittlerweile auch die Regel. Noch ist das System nicht für sämtliche Fahrradtypen erhältlich, doch das Sortiment soll stetig erweitert werden. Eine Variante für Räder ohne E beispielsweise ist bereits geplant und im Online-Shop vorbestellbar: Das Velorian Bio-Bike Blinkerset 2.0 Plug&Ride soll mit handelsüblicher Batterie kommen, Kostenpunkt: 276 Euro.

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Nicht alle Blinker sind zugelassen

Achtung: Im Internet stößt man auf weitere Hersteller, die Fahrradblinker bewerben und online verkaufen. Doch diese sind häufig nicht durch das Kraftfahrtbundesamt geprüft und nicht für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Dazu gehört beispielsweise relativ dominant das Unternehmen Nitebeam aus Hongkong, das seinen CarryBright-Fahrradblinker auch auf Deutsch bewirbt. Er hat keine StVZO-Zulassung und darf daher nicht montiert werden.

Doch woran erkennt das der Laie? Produkte, die nicht prominent als StVZO-konform gekennzeichnet sind, sollten schon skeptisch machen. Noch klarer erkennt man es am amtlichen Prüfzeichen, bestehend aus einer Wellenlinie, einem großen K und einer Nummer. Teilweise erkennt man die Qualität auch am Preis: Besonders günstig sind alle zugelassenen Blinker nicht. Ein weiterer kritischer Punkt, denn auch die Montage bei einem Fachhändler ruft Kosten auf. David Gedanitz, Marketingchef von Supernova schätzt, dass das Umrüsten auf ein Blinklicht inkl. Montage den Radfahrer aktuell bis zu 500 Euro kosten könnte. Ob es das vielen Menschen Wert ist? Vermutlich nicht. Daher glaubt Gedanitz, dass das Thema erst dann richtig spannend wird, wenn Hersteller Blinker direkt an ihren Rädern verbauen und standardmäßig ausliefern. Und das könnte ja zumindest bei E-Bikes und E-Lastenrädern in den nächsten Jahren immer häufiger der Fall sein.

Alternativen zum Blinker am Rad

Wer nicht so lange warten will: Es gibt auch einfachere und günstigere Lösungen. Denn auch am Körper oder an Accessoires lassen sich richtungsweisende Blinker tragen. Da dies schon lange erlaubt ist, haben bereits viele Hersteller solche Produkte im Angebot. So gibt es beispielsweise einige smarte Helme, die auch rechts und links blinken können. Per kleiner Fernbedienung am Lenker oder teilweise per App lassen sich die verschiedenen Lichtfunktionen am Helm steuern. Ein Pionier des smarten Helms war der Hersteller Livall, der schon 2016 seinen ersten Fahrradhelm mit Blinker vorgestellt hat. Aber auch Abus, Lumos, Cratoni und Sena haben solche Helme in ihrer Produktepalette. Diese Smarthelme können unterschiedlich viel, manche legen den Fokus auf Kommunikation, andere auf das Thema Sichtbarkeit. Spannende Konzepte sind es allemal!

Ein Helm mit Blinklicht ist aktuell die einfachste Version der Nachrüstung… Im Bild der Hyp-E von Abus.

Hauptsache blinken?

Gibt es auch einen Haken? Der ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn, weist darauf hin, dass Richtungsblinker am Fahrradhelm nicht geprüft sind. Im Gegensatz zu zugelassenen Blinkern fürs Rad sei somit nicht kontrolliert, ob sie wirklich hell genug sind, dass sie auch bei hellem Sonnenlicht gut wahrnehmbar sind. Plus: „Schon den Kopf zu drehen kann die Erkennbarkeit und Wirkung der Richtungsblinker am Helm beeinträchtigen.“ Ein blinkender Helm kann folglich nicht direkt mit einem Richtungsblinker am Rad verglichen werden. Doch in Summe kann er trotzdem mehr Sichtbarkeit erzeugen und für weniger Missverständnisse im Straßenverkehr sorgen. Worauf beim Kauf zu achten ist: Viele Blinker am Helm verfügen über kein akustisches Signal wie zum Beispiel einem Klicken in eingeschaltetem Modus. Daher kann es leicht passieren, dass man vergisst, das Blinken wieder zu deaktivieren. Ein sorgsamer Umgang damit ist nötig, damit das Blinken tatsächlich die Funktion sinnvoll erfüllen kann.

Neben Smarthelmen gibt es auch Rucksäcke mit Richtungsanzeige, beispielsweise der Marke Fischer, erhältlich auch in den Online-Shops der Elektronikunternehmen Media-Markt und Saturn. Ein weiteres interessantes Produkt sind die Flasher-Armbänder (s. Testbericht links), die man per Geste steuert und die bei Tag und Nacht sehr auffällig die Richtung anzeigen.

Die Zukunft des Blinkers

Das Interesse am richtungsanzeigenden Blinken ist groß, das bestätigen auch die Helmhersteller. Zugleich seien viele Kunden überrascht, welche Produkte der Markt mittlerweile hergibt. Und auch David Gedanitz von Supernova ist sich sicher: „Das Thema Blinker wird noch ganz heiß.“ Die Lichtexperten aus dem Schwarzwald befragen regelmäßig ihre Händler, wie groß das Interesse ist, und sind natürlich auch im Austausch mit Radherstellern. Steigt die Nachfrage beim Kunden, wird die Indus­trie reagieren. Es kann also gut sein, dass wir künftig an vielen Fahrrädern Blinker finden.

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