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E-Bike Akkus: Sicherheit, Lagerung, Vorschriften und Gesetzgebung

Keine Angst vorm Inferno: E-Bike-Akkus sicher lagern und laden

E-Bike Akkus: Sicherheit, Lagerung, Vorschriften und Gesetzgebung

Obgleich die Brand-Wahrscheinlichkeit eines E-Bike Akkus gering ist, kann es immer mal wieder vorkommen. Wir klären auf, wie es sich vermeiden lässt - und wo genau das E-Bike überhaupt abgestellt und geladen werden darf.
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Das Youtube-Video sieht martialisch aus. Ein Akku beginnt zu rauchen, Funken fliegen, plötzlich eine Verpuffung. Alles Brennbare im Umkreis eines Meters fängt fast sofort Feuer. Erst der beherzte Einsatz der Feuerwehr kann Schlimmeres verhindern. Zurück bleibt ein verkohlter Kellerraum. Der Brand eines E-Bike Akkus ist der Albtraum jedes E-Bike-Fahrers.

Obwohl die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass ein Akku brennt – es kommt immer wieder vor. Die gute Nachricht: Mit einigen einfachen Regeln lässt sich ein brennender Akku sehr wirksam vermeiden. Doch wo genau darf ich mein E-Bike überhaupt abstellen und laden?

E-Bike Akkus: Sicherheitshinweise & Rechtliches

Gerade an großen Wohngebäuden mit vielen Wohnungen stehen Fahrräder oft auf dem Balkon. Darunter sind immer mehr E-Bikes. Denn bei einer Investition von mehreren Tausend Euro vertrauen viele nicht dem Fahrradkeller oder dem Ständer vor der Haustür. Manch einer nimmt seinen Schatz auch mit in die Wohnung. Wenn dort allerdings der Akku abfackelt, kann das verheerende Folgen haben.

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Nicht nur könnte neben Akku und Bike die gesamte Wohnung zerstört werden. In Mehrfamilienhäusern sind auch die Nachbarwohnungen in Gefahr. Außerdem wird im Nachgang garantiert die Frage nach der Haftung gestellt.

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Brandgefahr geht nicht nur von E-Bike-Akkus, sondern von Lithium-Ionen-Akkus generell aus, wenn auch eine geringe. Trotzdem nehmen viele E-Bike-Besitzer ihre teuren Räder lieber mit in ihre Wohnung, als sie in der Öffentlichkeit zu parken – verständlich bei Preisen von 4000 Euro und mehr.

„Grundsätzlich darf der Mieter seinen E-Bike-Akku in der Wohnung aufladen, da dies zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört“, erklärt Luisa Peitz, Referentin Recht bei der Vermietervereinigung Haus & Grund Deutschland. Der Mieter aber sei verpflichtet, alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen zur Risikominimierung zu treffen. Das beinhaltet – und da sind sich alle Experten einig – die Verwendung eines unbeschädigten Originalladegeräts.

Gefahrenpotential beim Ladevorgang

Denn die meisten Akkubrände entstehen während des Ladevorgangs. Luisa Peitz empfiehlt deshalb, den Ladevorgang immer zu überwachen. Auch sollten brennbare Materialien vom ladenden Akku ferngehalten werden. Das heißt natürlich nicht, dass Pedelec-Besitzer vier Stunden lang neben der Batterie Wache halten müssen. In der Nähe aber sollten sie schon sein.

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Das gilt für alle Lithium-Ionen-Akkus, schreibt das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS), einer Institution der öffentlichen Versicherer. Also auch für Handy-Akkus, die Batterien von E-Scootern sowie von Haushaltsgeräten und Werkzeugen. Diese Akkus sind zwar in der Regel kleiner als E-Bike-Akkus, aber auch von ihnen geht bei unsachgemäßem Gebrauch eine hohe Brandgefahr aus.

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Der VSF empfiehlt seinen Mitgliedern mit Nachdruck, einen feuerfesten Lagerschrank für Akkus anzuschaffen.

Oft unterschätzt sind laut IFS im übrigen Modellbauakkus. Denn sie werden meistens mit Multifunktionsladegeräten betrieben, bei denen sich die Ladeparameter frei einstellen lassen. Fehlladungen und daraufhin Brände kommen hier vergleichsweise häufiger vor als bei zweckgebundenen Akkus, wie sie in E-Bikes, Handys und Haushaltsgeräten stecken. Um solche Fehlladungen durch falsche Ladegeräte zu vermeiden, setzen viele Hersteller von E-Bike-Antrieben auf ein unverwechselbares Steckerdesign.

So wird gewährleistet, dass nur Originalladegeräte verwendet werden. Auch deshalb tun sich die Hersteller schwer, einheitliche Ladestecker einzuführen.

Lagern und Laden von E-Bike Akkus im Gewerbe

Mehrere Tausend Fahrradläden gibt es in Deutschland. Der Zweirad-Industrie-Verband schätzt, dass Ende 2023 mehr als 11 Millionen E-Bikes hierzulande unterwegs waren. Entsprechend war der Schutzschrank-Hersteller Asecos aus Gründau bei Frankfurt zuversichtlich, als sie mit der Entwicklung eines Akku-Ladeschranks begannen. „Wir waren überzeugt, dass es vor allem in der E-Bike-Branche einen großen Bedarf gibt“, sagt Matthias Geis von dem hessischen Sicherheitsschrank-Spezialisten. Inzwischen aber ist Asecos ernüchtert. „In die Fahrradbranche haben wir so gut wie keine Schränke verkauft.“

Gefragt seien die Schutz- und Ladeschränke trotzdem – bei öffentlichen Einrichtungen wie Bauhöfen und Straßenmeistereien etwa. Dort werden aber nicht E-Bike-Akkus, sondern die Stromspeicher der Werkzeuge in den geschützten Schränken aufbewahrt und geladen. Denn das Laden erfolgt über Nacht, unbeaufsichtigt.

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Beim Laden zuhause in der Wohnung kann der Akku durch eine feuerfeste Tasche gesichert werden und sollte immer unter Aufsicht sein.

Ein Grund für die Zurückhaltung von Fahrradläden: Ein Schutzschrank mit Lademöglichkeit und Sensorik – etwa Rauch- und Hitzemelder und möglicher Kopplung mit einer Brandmeldeanlage – kostet mehrere Tausend Euro. Eine Pflicht, Akkus in solchen sicheren Schränken zu lagern, gibt es indes nicht. „Wir empfehlen es unseren Werkstätten dringen“, sagt Ingo Witte, Leiter des „all ride Qualitätssiegels“ beim Fahrrad-Fachverband VSF.

„Im Schadensfall kann ein ‚nicht brandsicheres Laden‘ vor Gericht als fahrlässig gewertet werden.“ Insbesondere bei gebrauchten Akkus sei erhöhte Vorsicht geboten. Ebenfalls wichtig sei es, so Witte, mit der Versicherung zu klären, ob diese die individuelle Handhabung im eigenen Betrieb versichert. Denn da gibt es – wie bei Privathaushalten – Unterschiede.

Versicherungsschutz überprüfen

Darauf weist auch der Deutsche Mieterbund hin. „Die Haftungsfrage ist in Brandfällen oft komplex und hängt von vielen Faktoren ab“, sagt Dr. Jutta Hartmann, Pressesprecherin des Mieterbunds. In der Regel komme bei einem Akkubrand in einer Mietwohnung die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf, bei Schäden an der Wohnungseinrichtung auch die Hausratversicherung.

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„Viele Versicherungen schließen allerdings Schäden, die durch das Laden und/oder Lagern von E-Bike-Akkus in der Wohnung entstehen, schon in ihren Vertragsbedingungen aus.“ Wenn kein Versicherungsschutz besteht oder der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde, hafte der Mieter persönlich. Auch Jutta Hartmann weist hier ausdrücklich auf Gefahren durch das Aufladen mit nicht zugelassenen Ladegeräten hin.

Vorsicht vor billigen Imitaten

Unter eine grobe Fahrlässigkeit beim E-Bike dürfte aber auch das Verwenden von Ersatzakkus fallen, die nicht vom Originalhersteller stammen. So werden im Internet zahlreiche Akkus für gängige E-Bike-Antriebe angeboten, die deutlich unter dem Neupreis einer Originalbatterie liegen. Dirk Zedler vom gleichnamigen Sachverständigenbüro warnt im ARD Marktcheck im Sommer 2024 vor günstigen Alternativen.

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Steht das Rad länger still, entnehmen Sie den Akku und lagern Sie ihn sicher.

Nicht nur die Verarbeitungsqualität sei bei billigen Imitaten oft mies. Auch das Batteriemanagementsystem (BMS) könne mit dem hochwertiger Akkus nicht mithalten. So kommunizieren hochwertige BMS mit jeder einzelnen Zelle im Akku (zum Aufbau siehe weiter unten). So sei gewährleistet, dass jede Zelle optimal geladen werde, zudem Überladung und Tiefenentladung unterbleibe. Beides kann dem Akku schaden.

Was passiert beim Akkubrand?

Doch was genau passiert eigentlich beim Akkubrand? Statt eines geregelten Energieabflusses aus dem Akku als elektrischer Strom entlädt sich die Akkuzelle im Brandfall schlagartig vor allem in Form thermischer Energie, sprich: sie brennt. Dabei treten sehr hohe Temperaturen auf, die wiederum zu einer Kettenreaktion in einem Akkupack führen.

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Die hohen Temperaturen setzen zudem umliegende, brennbare Gegenstände in Brand. Die Ursache kann neben falscher Ladeimpulse auch eine beschädigte Zelle sein. Dann kommt es zu einem internen Kurzschluss in der Akkuzelle.

Bestehen Handy-Akkus nur aus einer oder zwei Akkuzellen, stecken in Haushaltsgeräten oft vier bis sechs Zellen, in Werkzeugen sechs bis acht, teils noch mehr. Während in einer E-Bike-Batterie etwa 50 bis weit über 100 Zellen enthalten sind, sind in einem E-Auto mehrere Tausend Akku-Zellen verbaut. Entsprechend erhöht sich die thermische Wirkung und die Dauer des Feuers bei einer Kettenreaktion im Akkupack.

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Brandschadensermittler können anhand ausgebrannter Akkuzellen erkennen, ob darin die Ursache für ein Feuer liegt.

Hitze und Kälte können einen Akku beschädigen. Hersteller geben eine maximale Temperatur von 60 Grad Celsius an. Höhere Temperaturen können dazu führen, dass der Akku thermisch durchgeht, also zu brennen beginnt. Länger anhaltende niedrige Temperaturen im deutlich zweistelligen Minusbereich können dem Akku ebenfalls schaden. Dann droht aber erst beim nächsten Ladevorgang das thermische Durchgehen.

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Im Idealfall lagern E-Bike-Akkus bei Raumtemperatur, sollten sie für eine längere Zeit – etwa zwischen Herbst und Frühjahr – nicht verwendet werden. In dieser Zeit sollten die Akkus weder knallvoll noch komplett leer aufbewahrt werden. Vor allem bei leeren Akkus droht bei längerem Einmotten eine Tiefenentladung. Das schädigt den Akku und kann ebenfalls irgendwann zum Brand führen. Das ist das Tückische am Lithium-Ionen-Akku: Er reagiert nicht immer sofort auf Beschädigungen. Manchmal treten die gefährlichen Folgen erst viel später auf.

E-Bike Akkus: Keine Panik!

Grund zur Panik besteht freilich nicht. Wahrscheinlich liegt die Zahl aller derzeit im Umlauf befindlichen Lithium-Ionen-Akkus bei weit über 100 Millionen. Dafür gibt es vergleichsweise wenige Brände. Vollkommen sicher sind Lithium-Ionen-Akkus aber nicht. Umso wichtiger ist es, selbst regelmäßig zu checken, ob der Akku noch intakt ist. Beim E-Bike bedeutet das: Fällt der Akku oder das gesamte Rad wuchtig auf harten Untergrund, sollte der Stromspeicher geprüft werden.

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Das kann in der Regel der Fahrradhändler mit einem Diagnosetool. Wird der Akku ungewöhnlich heiß oder bläht er sich gar auf, ist Gefahr im Verzug: Schaffen Sie den Akku möglichst schnell ins Freie. Ganz besonders wichtig: Unter gar keinen Umständen sollten Laien selbst am Akku hantieren, ihn etwa aufschrauben oder sonst irgendwie daran „herumdoktern“.

Übrigens: Ist Ihr Akku nicht mehr gebrauchsfähig, muss ihn der Verkäufer zurücknehmen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.

Im Zweifel: Dialog suchen

Mieter- und Vermietervereinigung, der Zweirad-Industrie-Verband sowie der VSF empfehlen übereinstimmend, beim Abschluss einer Versicherung darauf zu achten, ob es Einschränkungen fürs Laden und Lagern von E-Bike-Akkus gibt. Wenn das der Fall ist, sollten besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Es lohnt sich aber aus Präventionsgründen immer, sorgfältig mit Akkus umzugehen.

Der ZIV etwa rät Handel und Industrie dazu, gebrauchte und beschädigte Akkus möglichst feuerfest und getrennt von anderen Akkus zu lagern. Bestenfalls sogar wettergeschützt im Freien. Das Laden selbst sollte auch geschützt erfolgen. Haus und Grund rät Mietern dazu, im Zweifel Rücksprache mit dem Vermieter zu halten, etwa was die Sicherheit des Stromkreislaufs angeht.

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Funkenflug bei einem brennenden Li-Ionen-Akku.

Denn auch Spannungsschwankungen können zum Akkubrand führen. Gerade bei Altbauten könnten diese im Hausnetz auftreten. Also besser das E-Bike im Keller lagern und laden? Im Prinzip schon. Aber auch hier gibt es Fallstricke. Denn zwar darf ein E-Bike im Grunde überall im Mietgebäude abgestellt werden, sagt der Mieterbund. Dabei dürfen aber keine Fluchtwege versperrt oder andere Mieter beeinträchtigt werden.

Auch fürs Laden in Gemeinschaftsräumen gibt es Regeln: Wenn dort der entnommene Strom auf alle Mieter umgelegt wird, bedarf es einer individuellen Regelung zwischen Mieter und Vermieter, um E-Bikes dort zu laden. Das kann ein pauschaler Betrag sein oder das Anbringen eines Zählers. Der Mieter im Gegenzug hat Anspruch darauf, einen Ladeplatz in Gemeinschaftsräumen zur Verfügung gestellt zu bekommen, wenn es den nicht gibt.

Die Kosten dafür muss der Mieter allerdings selbst tragen. Es gibt zudem Gründe, die das Laden in Gemeinschaftsräumen generell verhindern, etwa Brandschutzvorschriften. Ähnliches gilt für Eigentümergemeinschaften. Auch hier gibt es unterschiedliche Regeln, Rechte und Pflichten, die am besten in der Hausgemeinschaft besprochen und entschieden werden.

Keine bundeseinheitlichen Regeln in Sicht

Viele Initiativen, darunter der Mieterbund und Haus und Grund, setzen sich dafür ein, verbindlichere Regeln aufzustellen. Für Luisa Peitz etwa wäre denkbar, bestehende Regelungen der Landesbauordnungen um spezifische Anforderungen für das sichere Abstellen und Laden von E-Bikes zu erweitern. Dies könnte sich auf Ausstattungsmerkmale wie spezielle Ladeplätze oder Brandschutzmaßnahmen beschränken.

„Solche Änderungen wären allerdings nur auf Länderebene möglich“, sagt Peitz. Bundeseinheitliche Vorgaben scheinen also weit entfernt. So bleibt es letztlich am E-Bike-Fahrer selbst hängen, für Sicherheit zu sorgen. Das gilt für die Versicherung im Schadensfall. Mindestens genauso wichtig aber ist das Vorbeugen. Denn am besten ist natürlich, wenn der Akku erst gar kein Feuer fängt.

Tipps zum Laden, Lagern und Transportieren von E-Bike-Akkus

• Laden und lagern Sie Ihren E-Bike-Akku am besten bei Zimmertemperatur. Dann fühlt er sich am wohlsten.

• Lagern Sie Ihren Akku nie komplett vollgeladen und nie komplett leer.

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Im Akku-Transportkoffer von B&W sind die Batterien stoß- und feuerfest gelagert.

• Laden Sie Ihren Akku am besten getrennt vom E-Bike, legen Sie ihn dafür auf eine feuerfeste Unterlage. Bestenfalls geschieht das Laden unter Aufsicht. Im Haus sollte der Raum, in dem geladen wird, über einen Rauchmelder verfügen. Wenn es die Außentemperaturen zulassen, bietet sich das Laden im Freien aus Brandschutzgründen an.

• Ist Ihnen der Akku auf den Boden gefallen oder sind Sie mit dem E-Bike heftig gestürzt, lassen Sie Ihren Akku beim Fachhändler durchchecken.

• Akkus, die beim Laden ungewöhnlich heiß werden oder sich ausbeulen, sollten Sie schnellstmöglich vom Netz nehmen und ins Freie bringen.

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Beim E-Bike-Transport sollten Akkus abgenommen, separat und brandgeschützt verstaut werden.

• Beim Radtransport am Auto (Fahrradträger) sollten Sie den Akku immer entnehmen. Legen Sie den Akku in eine feuerfeste Hülle (z. B. von Contec) oder einen Transportkoffer (gibt es u. a. von B&W).

• Beim Radtransport in der Bahn hingegen darf der Akku nicht entnommen werden, verbleibt also immer am Fahrrad.

Aufbau Lithium-Ionen-Akku

Lithium-Ionen-Akkus werden trotz der (geringen) Gefahr, in Flammen aufzugehen, extrem häufig verwendet. Das liegt an ihrer relativ hohen Energiedichte, ihrer langen Lebensdauer und am fehlenden so genannte Memory- Effekt. Im Vergleich zu vielen anderen Akkus liefern schon wenige Zellen viel Energie.

Darum sind Lithium-Ionen-Akkus vor allem für mobile Geräte wie E-Bikes und E-Autos, aber auch Haushaltsgeräte und Werkzeuge so attraktiv. Eine Akkuzelle übersteht ohne nennenswerte Kapazitätseinbußen rund 1000 Vollladezyklen. Danach sind sie noch lange nicht kaputt, verlieren dann aber allmählich an Kapazität. Vor allem Nickel-Cadmium-Akkus leiden am Memory-Effekt.

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Er beschreibt den Kapazitätsverlust des Akkus durch häufige Teilentladungen. Dieser Effekt tritt bei Lithium-Ionen-Akkus nicht auf. Die einzelne Zelle eines Lithium-Ionen-Akkus besteht grob aus einem Minuspol, einem Pluspol und einer Separatorfolie. Der Minuspol besteht meist aus Kupfer, auf dem Graphit, selten Silizium aufgebracht ist. Beim Pluspol kommt eine Alufolie zum Einsatz, auf der Lithium-Metalloxide aufgebracht sind. Die Energieerzeugung beruht auf elektromotorischer Kraft durch Verschiebung von Lithium-Ionen.

Im entladenen Zustand befinden sich die positiv geladenen Lithium-Ionen im Material des Pluspols. Beim Laden nun wandern die Ionen durch ein Elektrolyt und die Separatorfolie, die die Elektroden trennt, zum Minuspol. Dafür muss dem Elektrolyt Energie von außen zugeführt werden. Die positiv geladenen Lithium-Ionen werden im Graphit eingelagert. Beim Entladen kehrt sich dieser Vorgang um, Energie wird freigesetzt. Die typische Ladeschlussspannung einer Lithium-Ionen-Zelle liegt bei 4,2 Volt, die Entladeschlussspannung bei 2,5 Volt.

Bei Über- oder Tiefenentladung kann es zu irreversiblen Schäden kommen. Dies verhindert das Batterie-Management-System. Die meisten Akku-Zellen in E-Bikes sind aktuell zylindrisch. Sie sind 65 Millimeter hoch und haben ein Durchmesser von 18 Millimetern. Andere Zellen sind 70 Millimeter hoch und haben 21 Millimeter Durchmesser. Mehrere Zellen werden zu einem Akkupack zusammengeschlossen.

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