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Rechte und Pflichten der Radfahrer: Das gilt im Straßenverkehr

Rechte und Pflichten: Das gilt für Radfahrer im Straßenverkehr

Rechte und Pflichten der Radfahrer: Das gilt im Straßenverkehr

Besonders im Straßenverkehr ist oberste Vorsicht geboten. Wie es dort um die Rechte und Pflichten der Radfahrer aussieht, haben wir für Euch zusammengestellt.
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Mit dem Fahrrad zu fahren – das ist doch eigentlich gelebter Individualverkehr unter maximaler Berücksichtigung der klimatischen Verhältnisse. Gut, auf Helgoland scheint dies nicht so zu sein, aber andernorts doch schon. Doch wie ist es um Rechte und Pflichten der Radfahrer bestellt?

Was darf man als Radfahrer tun?

Stellt sich natürlich die Frage, was für Rechte, aber auch was für Pflichten der das Fahrrad nutzende Teilnehmer am Straßenverkehr so hat. Im Rechtsfall lassen sich Anwaltskanzleien, etwa Rightmart, für die Arbeit einspannen, aber da es praktisch wäre, wenn solche Rechtsstreitigkeiten nicht aufträten, wäre es angezeigt, zu wissen, was man darf und was man nicht darf, ohne dafür angezeigt zu werden.

Also, wie ist es um die Radfahrrechte bestellt?

Es wäre vielleicht praktisch, bevor man mit seinem Rennstahl 853 Pinion GET FAST am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, einen Blick in die Straßenverkehrsordnung zu werfen. Dort wird ganz genau aufgelistet, welche Rechte und Pflichten der jeweilige Fahrer hat.

Und wenn man diese Regelungen gelesen und verstanden hat, dürfte es auch deutlich einfacher sein, die Navigation im Straßenverkehr zu meistern. Daher hier schon einmal ein paar Tipps.

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Wer mit dem Fahrrad oder E-Bike im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte über die Rechte und Pflichten Bescheid wissen.

Rechte und Pflichten der Radfahrer: Einige Tipps

Nicht nur, dass man beim Spiel Autofahrer / Fahrradfahrer aufgrund diverser Nachteile immer den Kürzeren ziehen wird, es ist auch angeraten, Abstand zu halten. Innerorts reden wir hier von 1,50 Metern, außerhalb der Stadt erhöht sich der Sicherheitsabstand noch einmal um einen halben Meter auf zwei Meter. Sollte es zu einem Überholvorgang kommen, ist es verboten, die Person, die man da überholt, zu behindern oder zu gefährden.

Weiterhin: Obacht bei Alkoholkonsum!

Auch radfahrende Verkehrsteilnehmer können sich vom Führerschein verabschieden, wenn herauskommt, dass man Alkohol im Blut hatte. Für Fahrradfahrer gilt: Jenseits der 1,6 Promille ist man nicht mehr fahrtauglich. Wird man erwischt, ist es möglich, dass man zur MPU muss, der medizinisch-psychologischen Untersuchung. Diese hat, bekannter Weise, den deutlich griffigeren Namen „Idiotentest“.

Und sollte man in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, wird es bereits ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille riskant – hier können eine Geldstrafe oder ein Bußgeld fällig werden.

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Bei der Nutzung von E-Bikes gelten die oben angemerkten Regeln. Anders sieht es bei S-Pedelecs aus, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen können. Sie werden als Kraftfahrzeug gewertet und entsprechend gilt eine Fahrt mit Blutalkoholwert von 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit. Eine Straftat begeht hingegen, wer sich noch bei 1,1 Promille hinter den Lenker und auf den Sattel schwingt. Ebenso verboten ist es, mit dem S-Pedelec auf einem Radweg oder Gehweg zu fahren.

Und wo wir gerade bei der Gleichstellung von Rad und Auto sind: Dies gilt auch bei der Ampel sowie beim grünen Abbiegepfeil, da sie auf der Straße fahrend als Autos und somit als Fahrzeuge gelten.

Verkehrsschilder für Radfahrer: Das bedeuten sie!

Das Alter des Radfahrers

Ob Autos und Fahrräder auf der Straße fahren dürfen, hängt vom Alter der Person ab, die auf dem Rad sitzt. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Bei einer baulichen Trennung von Radweg und Fahrbahn sieht dies allerdings anders aus. Hierzu zählen Grün- und Parkstreifen, sowie Bordsteine. Die Fahrt auf dem Schutz- oder Radfahrstreifen ist allerdings nicht erlaubt.

Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Kinder den Gehweg noch benutzen, danach müssen sie auf der Straße radeln und dürfen den Gehweg nur unter einer Ausnahme nutzen. Diese besagt, dass der Gehweg auch für Radfahrer freigegeben ist. Sollte man als Erwachsener, respektive Jugendlicher, der das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, als Radfahrer am Verkehr teilnehmen, darf dies auf dem Gehweg geschehen, sollte man ein Kind unter neun Jahren begleiten.

Und wie auch schon beim Auto gilt: Finger weg vom Handy, während man fährt. Ausnahme: Freisprecheinrichtung. Musik hören ist, solange erlaubt, wie man den Straßenverkehr wahrnehmen kann.

Fazit: Rechte und Pflichten der Radfahrer

Natürlich gilt es, bei der Nutzung eines Fahrrades vorsichtig zu sein, und sich an die geltenden Regeln zu halten. Nun weiß man, wie diese aussehen können. Dennoch empfehlen wir einen Blick in die STVO.

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