Kinder fahren im Fahrradsitz sicher mit, wenn man sich an ein paar Regeln hält.

Kinder im Fahrradsitz: Mit diesen Tipps sicher unterwegs

Kinder im Fahrradsitz und wie sich die Unfallgefahr minimieren lässt

Kinder im Fahrradsitz: Mit diesen Tipps sicher unterwegs

Dank Fahrradsitz für Kinder können Eltern ihren Nachwuchs bereits in jungen Jahren mit dem Drahtesel transportieren. Ganz ungefährlich ist diese Variante allerdings nicht. Wir geben praktische Tipps, um die Sicherheit der Kleinsten im Straßenverkehr zu erhöhen.
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Auf den Fahrradhelm bestehen

Kein Kind sollte ohne Fahrradhelm im Straßenverkehr unterwegs sein. Zahlreiche Studien konnten in der Vergangenheit bestätigen, dass das Verletzungsrisiko ohne Kopfschutz deutlich erhöht ist. Ein guter Helm kann Leben retten und im Ernstfall den Unterschied machen. Deshalb sollten Eltern als Vorbild vorangehen und bei jeder Fahrt einen Helm tragen. Damit das schützende Accessoire jedoch seine Wirkung erzielen kann, sind eine optimale Passform und ein zuverlässiger Verschluss unverzichtbar. Beim Ermitteln der korrekten Größe, ist der Kopfumfang maßgebend. Unter fahrradhelm.org, einer Plattform rund um Fahrradhelme, wurden die empfehlenswerten Größen entsprechend aufgeführt:

Im Video zeigt der ADAC, warum das Tragen eines Helmes für jeden ein Muss sein sollte und worauf beim Kauf außerdem zu achten ist:

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Tipps zur Formgebung und Anpassung

Fahrradhelme sollten nicht nur den oberen Bereich des Kopfes schützen, sondern auch den Hinterkopf, die Schläfen sowie Stirn. Ein Helm sitzt korrekt, wenn zwischen Kinn und Riemen noch ein Finger passt und die Ohren nicht vom Verschlusssystem gequetscht werden.

Anforderungen an den Kinderfahrradsitz

Kinder unter sieben Jahren dürfen von Erwachsenen nur dann mit dem Fahrrad im Straßenverkehr transportiert werden, wenn sie sich in einem speziellen Kindersitz befinden. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, in § 21 Absatz 3 (siehe gesetze-im-internet.de) vor. Kinderfahrradsitze müssen generell der DIN EN 14344 Norm gerecht werden. Auch die Beschaffenheit eines solchen Sitzes ist geregelt, wobei in erster Linie ein Punkt im Fokus steht: Die Beine der Kinder. Die dürfen keinesfalls in die Speichen des Drahtesels geraten, weshalb der Kindersitz angemessen konzipiert sein muss.

Keine Vorschrift gibt es hinsichtlich der Kindersitz-Position am Fahrrad. Kindersitze dürfen sowohl hinten als auch vorne am Rad befestigt sein. Aufgrund der Tatsache, dass das Verletzungsrisiko bei einem Heckträger geringer ist, wäre diese Art Kindersitz zu bevorzugen. Die Alternativen, die vor dem Lenker oder zwischen Lenker und Fahrer montiert werden, haben gleich mehrere Nachteile:

  • das Fahrverhalten verschlechtert sich stärker
  •  potenzielle Ablenkung für Radfahrer
  • eingeschränktes Blickfeld
  • Bewegungsfreiraum begrenzt (bei Montage hinter dem Lenker)

Die Positionierung hinter dem Fahrer hat nicht nur den Vorteil, dass Kinder bei Unfällen weniger gefährdet sind, sondern schützt die kleinen Mitreisenden gleichzeitig vor Wind. Um von einem hochwertigen Produkt zu profitieren, sollten folgende Auswahlkriterien in die Kaufentscheidung beim Fahrradsitz einbezogen werden:

  • ein Dreipunktgurt in Kombination mit einem Höcker im Schrittbereich hält Kinder im Sitz, auch wenn sich ein Aufprall ereignet oder scharf gebremst werden muss
  • der Gurt sollte nicht von den Kindern eigenständig geöffnet werden können
  • Fußriemen an den Fußstützen gewährleisten zusätzlich Sicherheit für die Beine
  • ein mitwachsender Fahrradsitz lässt sich länger nutzen und spart Geld
  • für Komfort sorgen verstellbare Rückenlehnen
  • um den Kopf schlafender Kinder zu stützen, sind optional erhältliche Kopf- und Nackenstützen positiv
  • gepolsterte Sitzflächen schonen Gesäß und Wirbelsäule

Bei freiliegenden Federn am Sattel besteht die Gefahr, dass sich die dahinter sitzenden Kinder die Finger verklemmen. Fahrradfachhändler führen spezielle Abdeckungen, um diese Verletzungsgefahr auszuschließen.

Ereignet sich ein Fahrradunfall mit einem Kleinkind, das nicht ordnungsgemäß in einem Kindersitz befördert wurde, machen sich Erwachsene mitschuldig. Das Mitnehmen von Kindern auf dem Fahrrad ist Radfahrern erst ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt.

Übung macht den Meister

Beim Abstellen des Fahrrads besteht, wegen des erhöhten Gewichts, das Risiko des Umkippens. Gleiches trifft auf das Anfahren und Anhalten zu. Insbesondere ungeübte Radfahrer haben hier zu Beginn der Eingewöhnung mit Kindersitz Probleme mit dem Gleichgewicht. Deshalb sind Sorgfalt und Geduld gefragt. Im Zweifelsfall sollte das Fahren mit Sitz ohne Kind geübt werden. Kombiniert mit einem Gegenstand, dessen Gewicht dem des Kindes entspricht, können erste Testfahrten absolviert werden, um sich die nötige Fahrsicherheit anzueignen.

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