| Artikel lesen | |||
|
08.07.2011 | 09:44 h |
0 Kommentare bisher | ||
|
|||
|
Redaktion: |
|||
|
Service, News |
|||
Urteilsspruch: Vater haftet nicht für 5-jährige Radlerin |
|||
|
Richter: Kinder brauchen Freiräume für den Umgang mit Gefahrensituationen |
|||
|
Ein Vater verletzt seine Aufsichtspflicht nicht, wenn er seiner 5-jährigen Tochter beim Weg in den Kindergarten erlaubt, die letzte Strecke alleine auf dem eigenen Rad voranzufahren. Vielmehr gehört es gerade zu den Erziehungspflichten von Eltern, ihren Kindern bewusst gewisse Freiräume zu gewähren, damit diese mit alltäglichen Gefahrensituationen selbständig umzugehen lernen. Das hat in einem jetzt rechtskräftigen Urteil das Amtsgericht München betont (Az. 122 C 8128/10). |
|||
|
(Quelle: www.anwaltshotline.de) |
|||
|
|||
| 0 Kommentare bisher | |||

