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17.07.2009 | 13:16 h

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Redaktion:

Daniel Fikuart

 
 
 

Service, Top News 2

 

Wer nur klingelt und zu spät bremst, wird verurteilt

Wer zu spät reagiert und nur klingelt, den bestraft der Richter: Weil ein Fahrradfahrer unmittelbar vor der drohenden Kollision mit einem Fußgänger nur die Glocke seines Zweirades betätigte, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ihn zur Zahlung von

Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 1.060,34 Euro nebst Zinsen verurteilt (Az. I-1 U 278/06).

Wie uns soeben die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, kam es zu dem folgenschweren Zusammenstoß in unmittelbarer Nähe einer Bushaltestelle. Der Verunglückte befand sich auf dem Fahrradweg davor und unterhielt sich bei dessen Überquerung mit zwei anderen Personen auf dem Fußgängerweg rechts daneben. In seinem Rücken brauste der jetzt verurteilte Fahrradfahrer mit rund 15 km/h heran. Der betätigte auf den letzten 10 Metern vor der Kollision noch wie wild seine Klingel.

Zu spät geklingelt und fahrlässig falsch reagiert ...

....meinten allerdings die Richter. "Der Radfahrer hätte vielmehr seine Ausgangsgeschwindigkeit sofort erheblich verringern und die absolute Bremsbereitschaft herstellen müssen, um nötigenfalls bei weiterem unerwarteten Verhalten des Passanten den befürchteten Zusammenstoß mit diesem problemlos zu vermeiden", erklärt Rechtsanwalt Gottfried Putz (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Dass ihm - im Gegensatz zu dem ihn nicht kommen sehenden Fußgänger - die außergewöhnliche Gefahrenlage sehr wohl bewusst war, beweise seine hektische Klingelei. Bei richtigem Einsatz von Vorder- und Rückbremse aber wäre das Fahrrad laut entsprechender Berechnungen noch auf einer Distanz von 4,96 m bis 5,17 m zum Stillstand zu bringen gewesen.

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(Quelle: Dr.Pätzold/Deutsche Anwaltshotline)

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