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29.11.2011 | 12:19 h |
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Redaktion: |
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News |
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Gerichtsurteil bei Verkehrsunfall: Entschädigung für Fahrrad-Ausfall |
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Richter: Unfallopfer ist auf sein Fahrrad für eigenwirtschaftliche Lebenshaltung angewiesen |
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Wird bei einem Verkehrsunfall ein Fahrrad so schwer beschädigt, dass der schuldlose Fahrer längere Zeit ohne Zweirad auskommen muss, ist ihm – zusätzlich zur Lieferung eines gleichwertigen Ersatzrads – dieser Ausfall vom Unfallverursacher zu ersetzen. Und zwar so lange, bis das Austauschgefährt bei ihm eintrifft. So hat das Landgericht Lübeck kürzlich in einem Urteil entschieden (Az. 1 S 16/11). Dieser schlug eine Entschädigung für die erste Ausfallwoche 99 Euro, für jeden weiteren Tag zwischen 12 und 13 Euro, sowie ab der dritten Woche die Hälfte des Tagesmietpreises vor. Grund hierfür: Das zur Verfügung gestellte Ersatzfahrrad wurde erst 35 Tage nach dem Unfall angeliefert. Damit ergibt sich ein Mietpreis für fünf Ausfall- Wochen von 326,50 Euro und nach Abzug des geschätzten Gewinns eine Nutzungsausfallentschädigung von 195,90 Euro. |
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(Quelle: ) |
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