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03.10.2007 | 00:09 h

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Service

 

Fahrrad, Kinderwagen & Co - Was darf im Hausflur stehen?

(03.10.07/df) Mietern darf die Nutzung von Gemeinschaftsflächen nicht untersagt werden. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass zum Mietshaus gehörende Treppenhäuser und Eingangsbereiche zum Abstellen von Räder und Kinderwagen genutzt werden können, wenn davon keine Belästigung oder Gefährdung ausgeht. ....

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