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24.09.2007 | 10:26 h

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ADFC Bayern

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Zur Schule radeln ist gut fürs Lernen!

(24.09.07/va) Mit eigener Muskelkraft den Weg zum Kindergarten oder zur Schule zurückzulegen, also zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Fahrrad - dafür plädiert der Landesverband Bayern des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) zu Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres…



Hintergrund ist der stetig wachsende Bewegungsmangel bei Kindern mit all seinen negativen Auswirkungen auf Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung und Lernfähigkeit. Tägliche Bewegung dagegen unterstützt nicht nur die motorische Entwicklung eines Kindes, es fördert auch die Ausbildung des Selbstbewusstseins und
wirkt sich positiv auf die Anlage neuronaler Vernetzungen im Gehirn aus.
Regelmäßiges Radfahren ist als gut fürs Lernen.

Dass Grundschulkinder vor Absolvierung des Fahrradunterrichts in der 4. Klasse nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen dürfen, ist dabei eine irrige, wenn auch unter Eltern, Kindern und Lehrern weit verbreitete Meinung. Ein solches Radfahrverbot entbehre jeder rechtlichen Grundlage, betont ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn im ADFC-Magazin Radwelt. Seitens des Kultusministeriums existiert ein solches Verbot jedenfalls nicht. Auch der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Schulkinder, der
Bayerische Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV), bestätigt, dass für
alle Schulkinder unabhängig von Altersstufe und Verkehrsmittel auf dem Weg
zur Schule und zurück immer der gesetzliche Unfall-Versicherungsschutz
bestehe.

Ab wann es ratsam ist, ein Kind alleine mit dem Rad zur Schule zu schicken, hängt vom Einzelfall ab und ist eine Frage, die ausschließlich in der Eigenverantwortung der Eltern liegt. Der ADFC empfiehlt den Eltern ein
schrittweises Herangehen: Mit einem kleinen Kinde zunächst einmal gemeinsam
zu Fuß gehen oder es am eigenen Fahrrad im Kindersitz oder Kinderanhänger
mitfahren lassen; später dann gemeinsam mit dem Kind Rad fahren; erst wenn
die individuelle Entwicklung des Kindes es für geeignet erscheinen lässt,
alleine radeln lassen. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr verpflichtet der Gesetzgeber grundsätzlich zum Radeln auf dem Gehweg; beim Überqueren einer Fahrbahn müssen sie absteigen. In den folgenden beiden Lebensjahren bis 10 ist dies eine Kann-Regelung. Der ADFC ist sich der Problematik bewusst, dass diese
Vorschrift die begleitenden älteren Radler unberücksichtigt lässt und für
sie nur Straße oder Radweg erlaubt. Der Verband setzt sich deshalb für eine
entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung ein. Unabhängig davon,
empfiehlt er Eltern eine möglichst kindgerechte Routenwahl.

Die Zahl der Kinder, die von ihren Eltern mit dem Auto zum Kindergarten oder
in die Schule gebracht werden, steigt leider kontinuierlich an. Der damit
verbundene Wunsch der Eltern, ihre Kinder vor Verkehrsunfällen zu bewahren,
ist jedoch illusorisch. Denn Kinder verunglücken auch als Mitfahrende im
Auto. Der von „Eltern-Taxis“ erzeugte zusätzliche Verkehr im Umfeld von
Schulen oder Kindergärten gefährdet gleichzeitig wiederum andere Kinder. Die
fehlenden praktischen Erfahrungen im Umgang mit den Gefahren des Verkehrs
verzögern außerdem bei ständig chauffierten Kindern die notwendigen
Lernvorgänge, wie mit diesen Gefahren umzugehen ist.

Ein Faltblatt mit hilfreichen Tipps und Hintergrundinformationen zum Thema Radfahren mit Kindern steht unter www.adfc-bayern.de zum Download bereit. Dort sind auch weitere Hintergrundinformationen und Links rund um das Thema angeboten.



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(Quelle: (#. 3111))

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