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Bereits im Frühjahr hatte das OLG Düsseldorf mit einem Urteil für Aufsehen bei Radsportlern gesorgt: Damals verweigerte es einem Rennradfahrer Schadensersatz, weil er beim Zusammentreffen mit einem Traktor keinen Helm getragen hatte (Az. I-1 U 182/06). Nun hatten dieselben Richter über einen Alltagsradfahrer zu entscheiden, der wegen einer Fußgängerin auf einem innerstädtischen Radweg eine Notbremsung machen musste, über den Lenker gestürzt war und sich auch am Kopf verletzt hatte.
Das zunächst angerufene Landgericht gab der Klage des Radfahrers gegen die Fußgängerin nur zum Teil statt, unter anderem deshalb, weil er ohne Helm gefahren war. Dagegen legte er Berufung ein und hatte Erfolg. Das OLG sprach ihm den vollen Schadensersatz zu.
Die Richter bekräftigten zunächst noch einmal ihre Auffassung, nach der ein Rennradfahrer nur beim Tragen eines Schutzhelms vollen Schadensersatz erhalten könne. Die Gründe dafür – eine erhöhte Gefährdung und eine weite Verbreitung von Fahrradhelmen bei Fahrern von Rennrädern – lägen aber bei Radfahrern, die ein gewöhnliches Fahrrad als Fortbewegungsmittel nutzten, nicht vor. Bei ihnen sei das Unfallrisiko und die mögliche Eigengefährdung deutlich geringer. In dieser Gruppe gebe es auch (noch) kein allgemeines Bewusstsein einer Notwendigkeit, einen Helm zu tragen (Urteil vom 18.06.2007, I-1 U 278/06).
Nach Ansicht des ADFC-Bundesvorsitzenden Karsten Hübener ist eine weite Verbreitung von Helmen unter Radfahrern in Deutschland nicht zu erkennen: „Nur sechs Prozent aller Radler tragen einen Helm. Der ADFC hält eine Helmpflicht, ob durch Gesetz oder durch die Rechtsprechung eingeführt, für ungeeignet, um mehr Sicherheit für Radfahrer zu erreichen. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass dann viele Menschen das Radfahren aufgeben. Dieser Verzicht auf Bewegung gefährdet ihre Gesundheit stärker als Radfahren ohne Helm."
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